Neubau Sporthalle Winsen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/114
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle Winsen
Die Stadt Winsen (Luhe) bereitet den Neubau einer Sporthallenanlage im Stadtzentrum vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Gebäudeteile, eine Zweifeld-Sporthalle und eine Mehrzweckhalle. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein vorhandener öffentlicher Spielplatz zu erneuern. Jede der zwei Hallen wird durch Mittel des Bundes oder / und des Landes gefördert. Die Zweifeld-Sporthalle sowie die Mehrzweckhalle werden über ein gemeinsames Foyer erschlossen. Das Foyer ist der Zweifeldhalle zugeordnet. Jede Halle erhält eine eigenständige technische Gebäudeausrüstung einschließlich aller Medienzuführungen.
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Durch die Stadt Winsen (Luhe) wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) bereits weitestgehend erbracht. Die Bauantragsunterlagen sind einschließlich des Brandschutzkonzeptes bei der städtischen Bauaufsicht zur Prüfung eingereicht worden. Die Bauantragsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Vorstehendens betrifft nicht die Tragwerksplanung sowie TGA-Planung. Für die Regenentwässerung liegt ein Konzept vor, das mit der städtischen Entwässerungsabteilung abgestimmt ist.
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Für das Projekt wurden die Baukosten KG 300 bis 500 im Oktober 2020 mit [Betrag gelöscht] Euro brutto berechnet.
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Angebote sind möglich für ein oder zwei Lose. Bieter*innen, die mehr als zwei Lose anbieten, werden insgesamt ausgeschlossen.
Objekt- und Freianlagenplanung
Stadt Winsen Bleiche 14 21423 Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen (Luhe) bereitet den Neubau einer Sporthallenanlage im Stadtzentrum vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Gebäudeteile, eine Zweifeld-Sporthalle und eine Mehrzweckhalle. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein vorhandener öffentlicher Spielplatz zu erneuern. Jede der zwei Hallen wird durch Mittel des Bundes oder / und des Landes gefördert. Zuwendungsgeber sind für die Zweifeld-Sporthalle das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR und für die Mehrzweckhalle die N-Bank Hannover.
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Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind die Vorgaben der Zuwendungsgeber, das geltende Vergaberecht, die Haushaltsordnung (LHO) und das Vergabegesetz (NTVergG) des Landes Niedersachsen sowie die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten.
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Durch die Stadt Winsen (Luhe) wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) bereits weitestgehend erbracht. Die Bauantragsunterlagen sind einschließlich des Brandschutzkonzeptes bei der städtischen Bauaufsicht zur Prüfung eingereicht worden. Die Bauantragsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Dem Auftragnehmer wird in seinem Angebot freigestellt, wie diese Leistungen zu bewerten sind und welche prozentualen Abschläge hierfür auf die jeweiligen Leistungsphasen bzw. das Gesamthonorar gewährt werden. Die Herstellung der Außenanlagen ist ergänzender Bestandteil der Architektenleistungen und wird in Anlehnung an § 38 bis § 40 HOAI und den anrechenbaren Kosten vergütet.
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Vorstehendens betrifft nicht die Tragwerksplanung sowie TGA-Planung. Für die Regenentwässerung liegt ein Konzept des Ingenieurbüros Kison & Meyer vor, das mit der städtischen Entwässerungsabteilung abgestimmt ist. Die Unterlagen liegen bei.
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Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
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Das Baugelände befindet sich in zentraler Lage in Winsen und dient derzeit als Schulsportplatz der "Alten Stadtschule", einer vierzügigen Grundschule. Die Sporthallenanlage wird auf einer Teilfläche dieses Sportplatzes errichtet. Die für den Schulsport erforderlichen Freianlagen werden auf dem Gelände verlegt.
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Die Sporthallenanlage überbaut mit 30 % seiner Grundfläche eine ehemalige Hausmülldeponie. In diesem Bereich ist ein Bodenaustausch erforderlich. Diese Bauleistungen der Kostengruppe 210 sind Bestandteil des Leistungsbildes nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und werden mit den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage zusammengefasst ermittelt. Bei der Planung und Durchführung der Altlastenbeseitigung steht das bereits beauftragte Ingenieurbüro O + P Geotechnik GmbH aus Hamburg beratend zur Verfügung. Ein Altlastengutachten der IGB Ingenieurgesellschaft liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die übrigen Flächen bestehen aus einer mitteldichten Auffüllung mit einer Mächtigkeit von 1,30 bis 2,10 m. In den Bereichen größerer Lastabtragung (Fundamente der Halle) ist die Auffüllung auszutauschen. Das Material soll zur Bodenmodulation des Spielplatzes auf dem Gelände verbleiben
Das Neubauprojekt liegt innerhalb des Innenstadt-Sanierungsgebietes.
Eigentümer der Gesamtfläche ist die Stadt Winsen (Luhe).
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt.
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Die Vergabe der LPH 5 bis 8 erfolgt optional.
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Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Tragwerksplanung
Stadt Winsen Bleiche 14 21423 Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen (Luhe) bereitet den Neubau einer Sporthallenanlage im Stadtzentrum vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Gebäudeteile, eine Zweifeld-Sporthalle und eine Mehrzweckhalle. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein vorhandener öffentlicher Spielplatz zu erneuern. Jede der zwei Hallen wird durch Mittel des Bundes oder / und des Landes gefördert. Zuwendungsgeber sind für die Zweifeld-Sporthalle das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR und für die Mehrzweckhalle die N-Bank Hannover.
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Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind die Vorgaben der Zuwendungsgeber, das geltende Vergaberecht, die Haushaltsordnung (LHO) und das Vergabegesetz (NTVergG) des Landes Niedersachsen sowie die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten.
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Durch die Stadt Winsen (Luhe) wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) bereits weitestgehend erbracht. Die Bauantragsunterlagen sind einschließlich des Brandschutzkonzeptes bei der städtischen Bauaufsicht zur Prüfung eingereicht worden. Die Bauantragsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Dem Auftragnehmer wird in seinem Angebot freigestellt, wie diese Leistungen zu bewerten sind und welche prozentualen Abschläge hierfür auf die jeweiligen Leistungsphasen bzw. das Gesamthonorar gewährt werden. Die Herstellung der Außenanlagen ist ergänzender Bestandteil der Architektenleistungen und wird in Anlehnung an § 38 bis § 40 HOAI und den anrechenbaren Kosten vergütet.
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Vorstehendens betrifft nicht die Tragwerksplanung sowie TGA-Planung. Für die Regenentwässerung liegt ein Konzept des Ingenieurbüros Kison & Meyer vor, das mit der städtischen Entwässerungsabteilung abgestimmt ist. Die Unterlagen liegen bei.
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Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase4 beauftragt. Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
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Das Baugelände befindet sich in zentraler Lage in Winsen und dient derzeit als Schulsportplatz der "Alten Stadtschule", einer vierzügigen Grundschule. Die Sporthallenanlage wird auf einer Teilfläche dieses Sportplatzes errichtet. Die für den Schulsport erforderlichen Freianlagen werden auf dem Gelände verlegt.
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Die Sporthallenanlage überbaut mit 30 % seiner Grundfläche eine ehemalige Hausmülldeponie. In diesem Bereich ist ein Bodenaustausch erforderlich. Diese Bauleistungen der Kostengruppe 210 sind Bestandteil des Leistungsbildes nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und werden mit den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage zusammengefasst ermittelt. Bei der Planung und Durchführung der Altlastenbeseitigung steht das bereits beauftragte Ingenieurbüro O + P Geotechnik GmbH aus Hamburg beratend zur Verfügung. Ein Altlastengutachten der IGB Ingenieurgesellschaft liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die übrigen Flächen bestehen aus einer mitteldichten Auffüllung mit einer Mächtigkeit von 1,30 bis 2,10 m. In den Bereichen größerer Lastabtragung (Fundamente der Halle) ist die Auffüllung auszutauschen. Das Material soll zur Bodenmodulation des Spielplatzes auf dem Gelände verbleiben
Das Neubauprojekt liegt innerhalb des Innenstadt-Sanierungsgebietes.
Eigentümer der Gesamtfläche ist die Stadt Winsen (Luhe).
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt.
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Die Vergabe der LPH 5 und 6 erfolgt optional.
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Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Technische Ausrüstung / HLS
Stadt Winsen Bleiche 14 21423 Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen (Luhe) bereitet den Neubau einer Sporthallenanlage im Stadtzentrum vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Gebäudeteile, eine Zweifeld-Sporthalle und eine Mehrzweckhalle. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein vorhandener öffentlicher Spielplatz zu erneuern. Jede der zwei Hallen wird durch Mittel des Bundes oder / und des Landes gefördert. Zuwendungsgeber sind für die Zweifeld-Sporthalle das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR und für die Mehrzweckhalle die N-Bank Hannover.
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Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind die Vorgaben der Zuwendungsgeber, das geltende Vergaberecht, die Haushaltsordnung (LHO) und das Vergabegesetz (NTVergG) des Landes Niedersachsen sowie die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten.
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Durch die Stadt Winsen (Luhe) wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) bereits weitestgehend erbracht. Die Bauantragsunterlagen sind einschließlich des Brandschutzkonzeptes bei der städtischen Bauaufsicht zur Prüfung eingereicht worden. Die Bauantragsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Dem Auftragnehmer wird in seinem Angebot freigestellt, wie diese Leistungen zu bewerten sind und welche prozentualen Abschläge hierfür auf die jeweiligen Leistungsphasen bzw. das Gesamthonorar gewährt werden. Die Herstellung der Außenanlagen ist ergänzender Bestandteil der Architektenleistungen und wird in Anlehnung an § 38 bis § 40 HOAI und den anrechenbaren Kosten vergütet.
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Vorstehendens betrifft nicht die Tragwerksplanung sowie TGA-Planung. Für die Regenentwässerung liegt ein Konzept des Ingenieurbüros Kison & Meyer vor, das mit der städtischen Entwässerungsabteilung abgestimmt ist. Die Unterlagen liegen bei.
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Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
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Das Baugelände befindet sich in zentraler Lage in Winsen und dient derzeit als Schulsportplatz der "Alten Stadtschule", einer vierzügigen Grundschule. Die Sporthallenanlage wird auf einer Teilfläche dieses Sportplatzes errichtet. Die für den Schulsport erforderlichen Freianlagen werden auf dem Gelände verlegt.
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Die Sporthallenanlage überbaut mit 30 % seiner Grundfläche eine ehemalige Hausmülldeponie. In diesem Bereich ist ein Bodenaustausch erforderlich. Diese Bauleistungen der Kostengruppe 210 sind Bestandteil des Leistungsbildes nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und werden mit den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage zusammengefasst ermittelt. Bei der Planung und Durchführung der Altlastenbeseitigung steht das bereits beauftragte Ingenieurbüro O + P Geotechnik GmbH aus Hamburg beratend zur Verfügung. Ein Altlastengutachten der IGB Ingenieurgesellschaft liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die übrigen Flächen bestehen aus einer mitteldichten Auffüllung mit einer Mächtigkeit von 1,30 bis 2,10 m. In den Bereichen größerer Lastabtragung (Fundamente der Halle) ist die Auffüllung auszutauschen. Das Material soll zur Bodenmodulation des Spielplatzes auf dem Gelände verbleiben
Das Neubauprojekt liegt innerhalb des Innenstadt-Sanierungsgebietes.
Eigentümer der Gesamtfläche ist die Stadt Winsen (Luhe).
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt.
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Die Vergabe der LPH 5 bis 8 erfolgt optional.
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Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Technische Ausrüstung / ELT
Stadt Winsen Bleiche 14 21423 Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen (Luhe) bereitet den Neubau einer Sporthallenanlage im Stadtzentrum vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Gebäudeteile, eine Zweifeld-Sporthalle und eine Mehrzweckhalle. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein vorhandener öffentlicher Spielplatz zu erneuern. Jede der zwei Hallen wird durch Mittel des Bundes oder / und des Landes gefördert. Zuwendungsgeber sind für die Zweifeld-Sporthalle das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR und für die Mehrzweckhalle die N-Bank Hannover.
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Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind die Vorgaben der Zuwendungsgeber, das geltende Vergaberecht, die Haushaltsordnung (LHO) und das Vergabegesetz (NTVergG) des Landes Niedersachsen sowie die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten.
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Durch die Stadt Winsen (Luhe) wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) bereits weitestgehend erbracht. Die Bauantragsunterlagen sind einschließlich des Brandschutzkonzeptes bei der städtischen Bauaufsicht zur Prüfung eingereicht worden. Die Bauantragsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Dem Auftragnehmer wird in seinem Angebot freigestellt, wie diese Leistungen zu bewerten sind und welche prozentualen Abschläge hierfür auf die jeweiligen Leistungsphasen bzw. das Gesamthonorar gewährt werden. Die Herstellung der Außenanlagen ist ergänzender Bestandteil der Architektenleistungen und wird in Anlehnung an § 38 bis § 40 HOAI und den anrechenbaren Kosten vergütet.
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Vorstehendens betrifft nicht die Tragwerksplanung sowie TGA-Planung. Für die Regenentwässerung liegt ein Konzept des Ingenieurbüros Kison & Meyer vor, das mit der städtischen Entwässerungsabteilung abgestimmt ist. Die Unterlagen liegen bei.
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Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftrag. Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
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Das Baugelände befindet sich in zentraler Lage in Winsen und dient derzeit als Schulsportplatz der "Alten Stadtschule", einer vierzügigen Grundschule. Die Sporthallenanlage wird auf einer Teilfläche dieses Sportplatzes errichtet. Die für den Schulsport erforderlichen Freianlagen werden auf dem Gelände verlegt.
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Die Sporthallenanlage überbaut mit 30 % seiner Grundfläche eine ehemalige Hausmülldeponie. In diesem Bereich ist ein Bodenaustausch erforderlich. Diese Bauleistungen der Kostengruppe 210 sind Bestandteil des Leistungsbildes nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und werden mit den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage zusammengefasst ermittelt. Bei der Planung und Durchführung der Altlastenbeseitigung steht das bereits beauftragte Ingenieurbüro O + P Geotechnik GmbH aus Hamburg beratend zur Verfügung. Ein Altlastengutachten der IGB Ingenieurgesellschaft liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die übrigen Flächen bestehen aus einer mitteldichten Auffüllung mit einer Mächtigkeit von 1,30 bis 2,10 m. In den Bereichen größerer Lastabtragung (Fundamente der Halle) ist die Auffüllung auszutauschen. Das Material soll zur Bodenmodulation des Spielplatzes auf dem Gelände verbleiben
Das Neubauprojekt liegt innerhalb des Innenstadt-Sanierungsgebietes.
Eigentümer der Gesamtfläche ist die Stadt Winsen (Luhe).
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit noch kein Bewilligungsbescheid der Zuwendungsgeber vorliegt, werden die Aufträge für die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt.
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Die Vergabe der LPH 5 bis 8 erfolgt optional.
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Die Auftragnehmer werden verpflichtet, die weiteren Leistungen bis zur Leistungsphase 8 (Tragwerksplanung LPH 6) zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mro.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung - HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://kirchner-gebaeudetechnik.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung - ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 21423 Drage
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hlb-planung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHDZTQ/documents.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
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Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechende Datei zu weitergehenden Informationen zur Vergabeplattform.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet, werden die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch LOSVERFAHREN unter den geeigneten Bewerbern ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRBNW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.