Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbeg.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist vorgesehen die zu erstellende Software BergPass im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes anderen Bundesländern bereitzustellen. Da Art und Umfang der Nutzung noch nicht absehbar ist können Art und Umfang des notwendigen Weiterentwicklung und Anpassung nicht vorhergesehen werden. Der AG behält sich daher die Option vor, in Abhängigkeit von der Nachnutzung und deren zeitlichen Verlauf die Weiternetwicklung und Anpassung zu den Konditionen und Bedingungen des beabsichtigten EVB-IT-Vertrages auszuweiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das LBEG betreibt bereits seit einigen Jahren die Individualsoftware BergPass®. Im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Bergbau als EinerfürAlle-Lösung kommt diese Software dem dazu angestrebten Funktionsumfang daher als einziges Produkt nahe.

In der gesamten Bundesrepublik sind in keiner Bergbehörde andere Programme mit dem benötigten Umfang im Einsatz, eine Markterkundung aller Bergbehörden blieb erfolglos. Daher erfolgte eine Festlegung von 14 Bundesländern, Berg-Pass® als einziges Produkt das erfolgreich im Wirkbetrieb ist, zu ertüchtigen, zumal die derzeitige Rechtesituation für BergPass eine Weitergabe der Individualsoftware ausdrücklich zulässt.

Aufgrund des geforderten Leistungsumfanges der EfA-Lösung im Bereich Bergbau sind umfangreiche Änderungen an der Standardsoftware Cardo und weiteren proprietären Produkten des AN, deren Funktionen innerhalb der Individualsoftware BergPass® genutzt werden, notwendig. Alle Rechte an der Individualsoftware BergPass® liegen beim LBEG.

- Technische Abhängigkeiten

BergPass® ist so konstruiert, dass die Lauffähigkeit der Software nur zusammen mit dem Standard-Softwarepaket Cardo des AN möglich ist. BergPass® ist in den Cardo-Prozess direkt eingebunden und unternimmt Aufrufe an Cardo-Funktionen in diesem Prozess. Die Verbindung zwischen Cardo und BergPass® erfolgt auf der Quellcodeebene. Für den vorhandenen und im Projekt geplanten Leistungsumfang (z.B. Authentifizierung, Autorisierung, Rechte/Rollen, FIM-Modellierung) existieren keine Schnittstellen für eine andere Kopplung (keine späte Bindung bzw. keine API). Änderungen am BergPass®-Code machen daher gegebenenfalls Änderungen am Cardo-Code notwendig und umgekehrt. De facto handelt es sich demnach um ein Programmsystem. Damit ist die Individualsoftware nicht ohne Cardo veränderbar, erstellbar, ausführbar und funktionsfähig. Demnach ist Voraussetzung für die Ertüchtigung der Individualsoftware BergPass® die Bearbeitung der Standardsoftware Cardo auf Quellcodeebene.

- Ausschließlichkeitsrechte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV

Die Rechte für die Bearbeitung des Standardsoftwarepakets Cardo liegen beim AN auf Grundlage einer Vereinbarung von 2017. Dadurch hat ausnahmsweise ausschließlich das LBEG ein Recht zur Bearbeitung der Standardsoftware des AN das auch (unter Bedingungen wie Einstellung Produkt oder Geschäftsbetrieb, Fall gem. § 8 Nr. 1 VOL/B) an Dritte weitergegeben werden kann. Diese sind nicht erfüllt, so dass die notwendigen umfangreichen Änderungen des Quellcodes von Cardo ausschließlich von AN durchgeführt werden dürfen, so dass für die Weiterentwicklung im notwendigen Umfang nur eine Vergabe an den AN in Betracht kommt.

§ 14 Abs. 6 VgV

- Eine Alternative zur Vergabe an den AN ist nicht ersichtlich, da aus technischen Gründen eine Vergabe der Leistung ohne Zugriff auf den Quellcode von Cardo offenkundig sinnlos ist.

Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht weiterhin nicht, da diese individuell programmiert oder auf Basis anderer Software neu aufgebaut werden müsste.

-Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Software zur Abbildung bergbehördlicher Genehmigungsprozesse in Zusammenhang mit entsprechenden GIS-Daten.

Ein Großteil bergrechtlicher Genehmigungsprozesse bezieht sich auf Anlagen und Felder die über GIS-Daten, in Teilen auch geologischer Daten in GIS-Systemen, den bergrechtlichen Verfahren zugeordnet werden können. Die Festlegung des Auftragsgegenstandes ist daher sachlich gerechtfertigt. Die Bestimmung von BergPass® als Kern für die Erstellung der Software ist daher auch objektiv nachvollziehbar. Die Erstellung der Software auf Basis von BergPass® kann aus rechtlichen Gründen ausschließlich vom AN vorgenommen werden. Andere Wirtschaftsteilnehmer werden daher nicht diskriminiert.Eine künstliche Einschränkung der Parameter liegt nicht vor.

Auf Grund vorstehender, gekürzter, Argumente besteht die Ansicht, dass der Auftrag zulässig ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-07-16/00330
Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo nach anl. EVB-IT Erstellungsvertrag samt Anlagen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Zittau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2021

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