KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Psychotherapie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pk.lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Psychotherapie
Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH ist sowohl Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik als auch Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und der Georg-August-Universität Göttingen und plant am Standort Lüneburg die Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Rohbauarbeiten DIN 18299 Abbrucharbeiten DIN 18459
Lüneburg
1 psch Abbruch und Entsorgung Schwimmhalle ca. 360 m2 Grundfläche;
1 psch Abbruch und Entsorgung Sporthalle ca. 190 m2 Grundfläche; mit Teilabbruch Gebäude 48 (Verbinder) ca. 120 m2 Grundfläche;
Ca. 125 m2 Ertüchtigung Bestandwand Gebäude 48 als Stahlbetonwand mit Halbfertigteilen und Ortbeton;
Ca. 125 m2 Wärmedämm- Verbundsystem D ca. 160mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KKE301_Erweiterte Rohbauarbeiten I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ehlert-soehne.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.