Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gleichen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Gemeinde Gleichen 37130 Gleichen
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
(ausführlich siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Referenzen 80 %, Arbeitskräfte 20 % (im Einzelnen: siehe Bewerbungsbedingungen - Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmean-trag folgende Nachweise vorzulegen:
8.4.1. Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit vorhan-den)
8.4.2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma/zum Büro, Rechtsform, Sitz, Geschäftslei-tung des Unternehmens, Ansprechpartner, Unternehmensstruktur (z. B. Mutterge-sellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstel-lung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zu-ständigen Niederlassung (Formular: Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
8.4.3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), oder an-derem Sozialversicherungsträger, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zah-lung von Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß beigekommen ist (Kopien sind ausreichend, das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein).
Sollten diese Bescheinigungen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht beizubrin-gen sein, ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Erteilung die-ser Bescheinigungen beantragt wurde und diese schnellstmöglich nach Erhalt (spä-testens vor der Zuschlagserteilung) nachgereicht werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnah-meantrag folgende Nachweise vorzulegen:
8.5.1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Es ist ausrei-chend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Falle ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Versi-cherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung muss dem Auftraggeber jedoch vor der Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
8.5.2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeit-raum des Bestehens zu tätigen. Bitte nutzen Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmean-trag folgende Nachweise vorzulegen:
8.6.1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte). Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Bitte fü-gen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauf-traggeber verlangen. (Formular: Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Refe-renz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: um für die Referenzen die volle Punktzahl erreichen zu können, müssen fünf Referenzen mit den entsprechenden Anforderungen nachgewie-sen werden. Siehe dazu Ziffer 15. "Gewichtung der Eignungskriterien"
8.6.2. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens/Büros zur Qualitätssicherung (formlose Erklärung)
8.6.3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjah-ren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiese-nem Leitungspersonal (Führungskräfte). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
8.6.4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer/das Büro unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe der Anzahl der geplanten Unteraufträge (formlose Erklärung)
Mindestanforderungen:
o Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen (Gebäude und Innenräu-me) für Schulen, Bildungseinrichtungen oder vergleichbar betreffen. Die jeweils erbrachten Leistungsphasen sind entsprechend anzugeben.
o Mindestens eine Referenz muss Bauen im Bestand während des laufenden Be-triebes betreffen
o Mindestens eine Referenz muss durch Bebauung für die öffentliche Hand (z. B. Kommune) als Auftraggeber erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein
o Mindestens eine Referenz muss Baukosten > [Betrag gelöscht] EUR netto aufweisen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten (vgl. § 53 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung - NBauO).
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertrags-parteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (= Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbe-zeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Pla-nungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Per-sonen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnah-meberechtigt sein.
Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (z. B. Bescheini-gung der Architektenkammer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRM3A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.