Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) - Schulzentrum Seelze - Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS-Bertolt-Brecht-Gesamtschule) Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/IGS/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) - Schulzentrum Seelze - Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS-Bertolt-Brecht-Gesamtschule)
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 in allen Leistungsphasen für die Neu- und Bestandsbauten Schulzentrum Seelze gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, ferner Besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen für den Umbau und die Erweiterung des Schulzentrums Seelze zu einer Integrierten Gesamtschule.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Schulzentrum Seelze, Humboldtstr. 14, 30926 Seelze/ST Seelze.
Zu den Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 werden die Leistungsphasen 1 - 9 gehören. Ferner werden Besondere Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung sowie zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Die inhaltlichen, projektspezifischen Vorgaben aus der vorliegenden Bedarfsplanung nach DIN 18205 sind planerisch und baulich in Abstimmung mit der Stadt Seelze zu berücksichtigen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung wurden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ja. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung wurden zunächst ausschließlich die Grundleistungen der Leistungshasen 1 - 3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen, Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 und Besondere Leistungen wurden gesondert ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) - Schulzentrum Seelze
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.planerallianz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es fand eine elektronische Vergabe statt. Angebote wurden in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform entgegengenommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURBB0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]35/36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.