Digitales Patientenportal für das Klinikum Braunschweig
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Patientenportal für das Klinikum Braunschweig
Einführung eines digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahme- Behandlungs-, Überleitungs- und Entlassmanagement im Rahmen einer Förderung nach dem KHZG
Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) möchte ein Projekt zur Einführung eines digitalen Patientenportals beauftragen.
Konkret soll mit dem digitalen Patientenportal ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- sowie ein Überleitungs- und Entlassmanagement eingeführt und ermöglicht werden.
Das SKBS setzt sich damit zum Ziel, entlang des gesamten Behandlungsprozesses, den administrativen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität und Selbstbestimmung der Patienten zu steigern.
Folgende funktionale Anforderungen stellt das SKBS an ein digitales Patientenportal:
Digitales Aufnahmemanagement (Auswahl):
> Online-Terminvereinbarung für Ambulanz teil- u. vollstationäre Behandlung
> Digitale Durchführung Anamnese von zu Hause aus
> Hochladen/Übermittlung relevanter Behandlungs-/Aufnahmeunterlagen (Befunde, Überweisungsschein etc.) durch Patienten/vorgelagerte Leistungserbringer
> Auswahl von Service- u. Wahlleistungen
> Aufnahme mittels Online-Check-In Terminals bzw. über das Patientenportal
> Online-Nachrichten des Aufnahmemanagements an die Patienten (z.B. für Q&A)
> Sicherstellung der Schnittstellen zu KIS bzw. ERP
Digitales Behandlungsmanagement (Auswahl):
> Indoor-Navigation zum Zurechtfinden während des Krankenhausaufenthalts
> Information über Behandlung, beispielsweise in Form von Aufklärungsvideos und vorab Notizen von Fragen zur späteren Klärung
> Führen digitaler Behandlungstagebücher
> Erhalten von Erinnerungen an Untersuchungstermine im Laufe des Aufenthaltes
> Durchführung von Videosprechstunden u. Einrichtung von Videokonferenzsystemen
Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (Auswahl):
> Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern
> Plattform zur Suche nach geeigneten Nachversorgern inkl. Rückmeldungen
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Ausübung der Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Es sollen mindestens 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst in Hinblcik auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus. Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer III.1.2. e)
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 2,00 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 1 Punkt
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € bis zu 6,00 Mio. € = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 6,00 Mio. € bis zu 8,00 Mio. € = 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 8,00 Mio. € bis zu 10,00 Mio. € = 4 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 10,00 Mio. € bis zu 12,00 Mio. € = 5 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 12,00 Mio. € bis zu 14,00 Mio. € = 6 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 14,00 Mio. € bis zu 16,00 Mio. € = 7 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 16,00 Mio. € bis zu 18,00 Mio. € = 8 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 18,00 Mio. € bis zu 20,00 Mio. € = 9 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 20,00 Mio. € = 10 Punkte
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer III. 1.3. g) dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den An-forderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal zehn Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu acht Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 80 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Sollte ein Bieter mehr als acht Referenzmuster einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten acht Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
b) Eigenerklärung nach §§123, 124 GWB (vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“)
c) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
d) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Kopie ist ausreichend).
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigten Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämt-licher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern einzureichen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben).
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
e) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen , jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (vgl. Formblatt „Eigener-klärungen zur Eignung“). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Erbringung von Bereitstellungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich digitaler Patientenportale für Krankenhäuser (stationärer und ambulanter Krankenhausbereich). Patientenportale im Sinne des vorliegenden Ausschreibungsgegenstands folgen der Definition des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) – § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV). Demgemäß handelt es sich bei digitalen Patientenportalen um Plattformen für den digitalen Informationsaustausch (vor, während und nach der Behandlung) zwischen Leistungserbringern und -empfängern, überweisenden Ärzten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Patientenportale in drei miteinander verbundene Bereiche unterteilt werden können, die zusammengedacht den medizinischen Versorgungsprozess vor, im und nach dem Krankenhaus darstellen: (1) digitales Aufnahmemanagement, (2) digitales Behandlungsma-nagement und (3) digitales Entlass- und Überleitungsmanagement.
f) Branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen (vgl. Formblatt„Eigenerklärungen zur Eignung“).
zu e) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf (K.O.-Kriterium).
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
g) Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare (Vergleichbarkeit wie bei Ziffer III.1.2 e definiert), in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen“).
Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Refe-renzen über Projektrealisierungen bewertet, bei denen mindestens jeweils ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement, ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement oder eine Verbindung der 3 Themen in einem Krankenhaus bereitgestellt und implementiert wurde und hierbei jeweils die Muss-Kriterien des KHZG zum Fördertatbestand 2 (Digitale Patientenportale – § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) umgesetzt und ermöglicht wurden. Die maximale Anzahl an vergleichbaren Referenzen beträgt 8 .
h) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
i) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte für den maßgeblichen (Geschäfts-)Bereich (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
zu g) Der Bewerber weist mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Be-kanntmachung nach (K.O.-Kriterium).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem späteren Angebot ist in Bezug auf etwaig zu erbringende Dienstleistungen eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beizufügen (vgl. Formblatt "Erklärung nach §4 NTVerG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.