Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-147
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieser Ausschreibung den Abschluss von einem Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule zu vergeben.
Steuer- und Koordinierungsmanagement zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Hildesheim
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019 - 2024 vom 16.05.2019 und der Verwaltungsvorschriften (VV/VV-Gk) zu § 44 LHO, Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.
Die Digitalisierung soll den Schulen neue Chancen und Möglichkeiten bieten, gleichzeitig stellt der digitale Wandel Schulleitungen, Verwaltungsmitarbeiter, Lehrkräfte, Eltern und Schüler vor zusätzliche interdisziplinäre Herausforderungen.
"Für den Schulalltag müssen tiefgreifende Kompetenzen bezüglich Technik, Kommunikation und Organisation aufgebaut, kombiniert und kontinuierlich verbessert werden."
Die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim unterscheiden sich in sieben verschiedene Schultypen mit 1.700 Lehrkräften und 17.000 Schülern. In jeder Schule sind unterschiedlichste technische Kompetenzen und Ausstattungen vorzufinden.
Zudem reichen die personellen Ressourcen der Schulverwaltung nicht aus, um den Schulen einen regelmäßig erreichbaren zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der die Lösung technischer Probleme koordiniert. Stattdessen versuchen technisch versierte Lehrkräfte Probleme mit Bordmitteln zu lösen oder mit unterschiedlichen Dienstleistern hinzuzuziehen.
Lose und Laufzeiten:
Los 1: Steuer- und Koordinierungsmanagement zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Die Laufzeit beträgt 36 Monate + Option um eine Verlängerung von 12 Monaten
Ort: Landkreis Hildesheim
Option von einer Verlängerung von 12 Monaten
Bei der Bewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000 erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt. Genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III dieser Bekanntmachung.
Für dieses Projekt werden je Los im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mind. 3, max. 5 geeignete Unternehmen ausgewählt, mit denen im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs das wirtschaftlichste Betriebskonzept erarbeitet werden soll.
Zugelassen werden bis zu 3 kleine Unternehmen (2 - 10 Mitarbeiter) und bis zu 2 Bewerber aus dem Mittelstandssegment oder größer.
Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.
Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Hildesheim
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019 - 2024 vom 16.05.2019 und der Verwaltungsvorschriften (VV/VV-Gk) zu § 44 LHO, Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.
Die Digitalisierung soll den Schulen neue Chancen und Möglichkeiten bieten, gleichzeitig stellt der digitale Wandel Schulleitungen, Verwaltungsmitarbeiter, Lehrkräfte, Eltern und Schüler vor zusätzliche interdisziplinäre Herausforderungen.
"Für den Schulalltag müssen tiefgreifende Kompetenzen bezüglich Technik, Kommunikation und Organisation aufgebaut, kombiniert und kontinuierlich verbessert werden."
Die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim unterscheiden sich in sieben verschiedene Schultypen mit 1.700 Lehrkräften und 17.000 Schülern. In jeder Schule sind unterschiedlichste technische Kompetenzen und Ausstattungen vorzufinden.
Zudem reichen die personellen Ressourcen der Schulverwaltung nicht aus, um den Schulen einen regelmäßig erreichbaren zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der die Lösung technischer Probleme
koordiniert. Stattdessen versuchen technisch versierte Lehrkräfte Probleme mit Bordmitteln zu lösen oder mit unterschiedlichen Dienstleistern hinzuzuziehen.
Lose und Laufzeiten:
Los 2: Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Die Laufzeit beträgt 12 Monate + Option um zweimalige Verlängerung von jeweils 12 Monaten
Ort: Landkreis Hildesheim
Option von zweimaliger Verlängerung von jeweils 12 Monaten
Bei der Bewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge enthält nur Ausschlusskriterien. Genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III dieser Bekanntmachung.
Für dieses Projekt werden je Los im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mind. 3, max. 5 geeignete Unternehmen ausgewählt, mit denen im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs das wirtschaftlichste Betriebskonzept erarbeitet werden soll.
Zugelassen werden bis zu 3 kleine Unternehmen (2 - 10 Mitarbeiter) und bis zu 2 Bewerber aus dem Mittelstandssegment oder größer.
Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1. Unterzeichnung B11 Eigenerklärung für Bewerber (Ausschlusskriterium),
1.1.2. Unterzeichnung B12 Erklärung zum Tariftreue/ Mindestentgelt (Ausschlusskriterium),
1.1.3. Unterzeichnung B13 234 Erklärungen zu einer Bietergemeinschaft (Informationskriterium),
1.1.4. Unterzeichnung B14 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a. Unter. (Informationskriterium),
1.1.5. Unterzeichnung B15 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Informationskriterium),
1.1.6. Unterzeichnung B16 Datenschutzerklärung (Ausschlusskriterium).
1.2.1. Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Informationskriterium),
zu Los 2:
1.2.2
"Assessmentteilnehmer Nr. 1
(Angabe des Namens)"
1.2.3
"Assessmentteilnehmer Nr. 2
(Angabe des Namens)"
Los 1
1.3.1. Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden
Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistung.
Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
(Bewertungskriterium )
1.3.2. Wie viele Mitarbeiter stehen für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung? (Bewertungskriterium)
1.3.3 Sicherstellung eines Servicestandortes in einem Umkreis der Stadt Hildesheim von max. 150 km, hierzu gelten auch Standorte von Unterauftrnehmern (Ausschlusskriterium),
1.3.4.Es sind mindestens 3 Referenzen im Schulumfeld mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen: (es ist die Anlage B17 zu verwenden) (Bewertungskriterium)
- Auftraggeber (Firmierung und Adresse)
- Branche des Auftraggebers,
- Seit wann werden bzw. wann wurden die Dienstleistungen erbracht?
- Wurden oder werden die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule erbracht?
- Kurzbeschreibung der Dienstleistung,
- Ansprechpartner des Auftraggebers - Name,
Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
Los 2:
1.3.1. Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden
Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistung.
Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
( Ausschlusskriterium)
1.3.2.Qualitätsnachweis durch eines der folgfenden Bildungs-Zertifikate: ( Ausschlusskriterium)
-Zulassung als Bildungsträger nach AZAV
- Zertifizierung nach ISO 29990
- Zertifizierung nach ISO 21001
1.3.3 Sicherstellung einer Niederlassung in einem Umkreis der Stadt Hildesheim von max. 150 km. ( Ausschlusskriterium),
1.3.4.Es ist mindestens 1 Referenz im Schulumfeld mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen: (es ist die Anlage B18 zu verwenden) (Bewertungskriterium)
- Auftraggeber (Firmierung und Adresse)
- Branche des Auftraggebers,
- Seit wann werden bzw. wann wurden die Projektleitung erbracht?
- Wurden oder werden die Projektleitung im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule erbracht?
- Kurzbeschreibung der Dienstleistung,
- Ansprechpartner des Auftraggebers - Name,
Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
- Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet,
- Der Bieter hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftragsseinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG)
mindesten sein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit [Betrag gelöscht] EUR) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden. Mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere
Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der
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Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als
Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
Zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY0C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach§160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabed er Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach§160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.