Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 90-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hildesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums
Beratungsleistung für die Vorbereitung und Durchführung eines TU-Verfahrens für den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums. Die Leistung umfasst die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Projektcontrolling während der Planungs- und Bauphase.
31135 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim plant den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums auf einem Grundstück nordöstlich des Berliner Kreisels in Hildesheim. Die Überlegungen der Stadtverwaltung für die Umsetzung einer Neubaumaßnahme, um die mit baulichen Mängeln behaftete und technisch überholte Bestands-Feuerwache adäquat zu ersetzen, laufen bereits seit einigen Jahren. In dem neuen Gefahrenabwehrzentrum sollen alle Aufgaben und Funktionen des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst an einem Standort gebündelt werden. Dazu gehören die Berufsfeuerwehr und die Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2, der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis Hildesheim betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ).
Mit der Grundstücks-Festlegung wurde die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit Ausarbeitung eines Raum- und Flächenprogramms sowie einer ersten Kostenrahmenschätzung angestrebt. Die durch das Ingenieurbüro agn Niederberghaus & Partner GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie liegt mit Datum vom 10.06.2020 vor (Anlage B01). Sie wird derzeit überarbeitet aufgrund eines geänderten Grundstückszuschnitts.
Die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie im Rahmen einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedene Beschaffungsvarianten für die Umsetzung des Vorhabens untersucht. Die mit Datum vom 16.04.2021 vorgelegte Untersuchung (Anlage B02) empfiehlt die Umsetzung in einem TU-Inhabermodell.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung vom 14.06.2021 der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, die Arbeiten für die Umsetzung eines TU-Inhabermodells vorzubereiten. Im vorliegenden Verfahren soll zunächst eine Beratungsleistung für die Erstellung der Vergabeunterlagen (inklusive Funktionaler Leistungsbeschreibung), die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Controlling während der Vertragsdurchführung vergeben werden.
Siehe Hinweis zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.14).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei und maximal sechs Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Auftraggeber wird sodann auf Basis der nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien aus dem Kreis der geeigneten Bewerber jene Unternehmen auswählen, die er zur Abgabe von Erstangeboten und Verhandlungen auffordert:
Zur Auswahl der zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Unternehmen wertet der Auftraggeber die Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) aus und vergibt die folgenden Punktzahlen:
1. Jahresumsatz
Höhe des im Teilnahmeantrags angegebenen Umsatzes aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020.
bis [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte
bis [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
bis [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte
bis [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte
2. Berufserfahrung Projektleiter/in
Länge der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektleiters/in in Jahren.
bis 5 Jahre = 7 Punkte
bis 10 Jahre = 14 Punkte
bis 15 Jahre = 21 Punkte
bis 20 Jahre = 28 Punkte
über 20 Jahre = 35 Punkte
3. Berufserfahrung stellv. Projektleiter/in
Länge der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen stellv. Projektleiters/in in Jahren.
bis 5 Jahre = 3 Punkte
bis 10 Jahre = 6 Punkte
bis 15 Jahre = 9 Punkte
bis 20 Jahre = 12 Punkte
über 20 Jahre = 15 Punkte
Die in den einzelnen Kriterien erzielten Punktzahlen werden addiert (Gesamtpunktzahl maximal 100). Die drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden - bei ansonsten nachgewiesener Eignung - zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Ist die Anzahl der Bewerber auch nach Anwendung der Auswahlkriterien noch zu hoch, entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen des Leistungspakets B.I. gemäß Leistungsbeschreibung (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungspakete B.II. und B.III. (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber je nach Projektablauf, Bedarf und Finanzierbarkeit entscheiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das jeweils nachfolgende Leistungspaket zu erbringen, wenn der Auftraggeber es innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweils vorhergehenden Leistungspakets abruft.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Folgebeauftragungen über die Grundbeauftragung hinaus. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung gegenüber den Vereinbarungen bei Zuschlag ableiten. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtabruf von Folgebeauftragungen sind ausgeschlossen.
Die Angabe in Ziffer II.2.7) zur Vertragslaufzeit ist als Orientierungswert auf Basis der aktuellen Planungen des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens und der Planungs- und Bauphase zu verstehen. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2018 bis 2020 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1.: Jahresumsatz aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018-2020.
Zu 2.: Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 3.: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen:
1. Erstellung von Vergabeunterlagen für TU-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand
2. Erstellung von Bauleistungsbeschreibungen für Feuer- und Rettungswachen
3. Begleitung von TU-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand
4. Baucontrolling von TU-Leistungen
Aus jedem der Leistungsbereiche 1 bis 4 ist jeweils mindestens eine Referenzleistung anzugeben. Dabei können Referenzen auch mehrfach (d. h. für mehrere Leistungsbereiche) gewertet werden.
Bei allen Referenzleistungen müssen zudem die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Projekte mit einem Bauvolumen (Summe aus KG 300-500) von mindestens 7,5 Mio. EUR netto.
- Abschluss bzw. Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistungen des Bewerbers frühestens 01.01.2015.
Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen untereinander in nachfolgender Rang- und Reihenfolge:
1. Diese Leistungsbeschreibung.
2. Die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hildesheim mit Stand 03/2018 (Anlage B04).
3. Die Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 547) sowie Verpflichtung zur Einhaltung der Vergaberichtlinien für die Vergabe von Aufträgen bei der Stadt Hildesheim (Anlage B05).
4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B - Ausgabe 2003) vom 05.08.2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23.09.2003).
5. Das Angebot des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III. (weitere Eignungskriterien):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR4MD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.