MPLS Datenleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1.2-2021-00057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPLS Datenleitungen
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung von WAN-Diensten in zwei Leistungsstufen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 4a 26121 Oldenburg Fast 40 Dienststellen in ganz Niedersachsen sind anzubinden bzw. auszustatten. Die genaue Darstellung ist in den Anlagen zur Ausschreibung enthalten.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Sitz der zentralen Verwaltung in Oldenburg betreibt ein Weitverkehrsnetzwerk (WAN) in MPLS-Technik zur Anbindung seiner Außenstellen innerhalb des Landes Niedersachsen. Der Vertrag zur Bereitstellung dieser Dienstleistung endet mit Ablauf des Jahres 2021, so dass über diese Auftragsbekanntmachung ein (neuer) Anbieter für die Erbringung einer adäquaten Leistung für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 gesucht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPLS Datenleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 441 / 8000-1122
Fax: +49 441 / 8000-1195
Internet-Adresse: http://ewe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D5RQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland