Erweiterung Klinikum 3. BA - Wärme- und Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 124-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Klinikum 3. BA - Wärme- und Kälteanlagen
Erweiterung Klinikum 3. BA - Wärme- und Kälteanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bezeichnung – Bauteil Süd-Palliativ /Wärmeversorgung
- Demontage vorhandener Heizkörperinstallationen
- Heizleitungen 300 m
- Heizkörper 25 St
Bezeichnung – Bauteil Süd-Bettenhaus /Wärmeversorgung
- Demontage vorhandener Heizkörperinstallationen
- Heizleitungen 300 m
- Heizkörper 25 St.
Bezeichnung – Bauteil Knoten / Wärmeversorgung
- Heizleitungen 100 m
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug vom Finanzamt
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Vertragserfüllung: 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Mängelansprüche: 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.