Erweiterung Klinikum 3. BA - Nutzungsspezifische Anlagen med. Gase Referenznummer der Bekanntmachung: 126-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Klinikum 3. BA - Nutzungsspezifische Anlagen med. Gase
Erweiterung Klinikum 3. BA - Nutzungsspezifische Anlagen med. Gase
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bezeichnung – Bauteil Süd Palliativ
- Med.-Gasleitungen 200 m
- Bereichsabsperrkasten 3 St.
- Entnahmestellen 24 St.
Bezeichnung – Bauteil Süd Bettenhaus
- Med.-Gasleitungen 220 m
- Bereichsabsperrkasten 3 St.
- Entnahmestellen 52 St.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug vom Finanzamt
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Mängelansprüche: 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.