Umbau und Erweiterung Betriebshof Celle - Straßen- und Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: 021-006-363
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Betriebshof Celle - Straßen- und Kanalbau
Umbau und Erweiterung Betriebshof Celle - Straßen- und Kanalbau
Celle
Umbau und Erweiterung Betriebshof Celle - Straßen- und Kanalbau:
- Asphalt mit PAK aufbrechen, entsorgen - 2.800 m2
- Asphalt mit PAK fräsen, entsorgen - 3.500 m2
- Rüttelschotter PAK aufnehmen, entsorgen - 2.800 m2
- Frostschutzschicht aus RC herstellen - 3.800 m3
- Asphaltbefestigung herstellen - 13.000 m2
- Dichtflächen aus Gussasphalt - 900 m2
- Pflasterarbeiten Betonstein - 2.700 m2
- Bohrbrunnen di 160 mm, da 400 mm - 30 m
- StB-Fundamente für 2 Salzsilos + Soleerzeuger - 20 m3
- Kanalrohrverlegung Beton, KG2000, PE-HD - 770 m
- Leerrohrverlegung - 1.600 m
- Eigenverbrauchstankstelle - 2000 l
- Koaleszenzabscheider NS15 + NS20
- Schüttwände H=2,40m aus Betonblockstein - 300 m
Zwischenfrist:
Fertigstellung der Arbeiten im Bereich Verwaltung und Werkstatt:
Parkplatz, angrenzende Flächen (Begeh- und Befahrbarkeit muss gegeben sein): 16 Kalenderwochen nach Baubeginn
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter die Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen - Nachweis, dass der
Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs oder Handelsregister
dieses Staates eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland