Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern Referenznummer der Bekanntmachung: 159_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Fahrzeugbreite 1,30 m
4 Rad- gelenkt
mit Winterdienstausrüstung
Göttingen
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Wesentliche Ausführungselemente sind:
Komplette Ausstattung für den Straßenbetrieb gemäß StVZO
Hydraulische 4- Rad- Lenkung
Hydrostatischer Fahrantrieb auf Vorder- und Hinterachse, permanent
Winterdienst- Schmalspur- Geräteträger
Motor und Antrieb: Dieselmotor (Nennleistung 75 - 90 KW), Hydrostatischer Fahr- Antrieb mit stufenloser Geschwindigkeitsveränderung über Fahrpedal, Hydraulikanlage ausgelegt für den Dauerbetrieb von Vorbaukehrmaschine und Winterdienst- Streuautomat bzw. Schlegelmäher
Zulässiges Gesamtgewicht max. 6.000 kg
Bremssystem: Hydraulische Zweikreisbremsanlage, Scheibenbremsen vorne und hinten, Feststellbremse auf Getriebe wirkend
Winterdiensttechnik: Sole- Streumaschine
Vorbau- Kehrmaschine: hydraulisch angetrieben; Besen hydraulisch heb-, senk, und schwenkbar
Umweltfaktoren: Geräuschdämmpaket 99 dba, Abgasnorm min. Euro 6c, alternativ EuroMot V
Gewährleistung: min. 24 Monate Gewährleistung / Garantie auf das Fahrzeug bis min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr, min. 36 Monate Gewährleistung / Garantie auf den Antriebsstrang, min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr
Lieferzeit gemäß Bieterangabe
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 30.12.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
- Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als zwölf Monate zum Stichtag 05.10.2021),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs.1 GWB (Formblatt „124a_Erklaerung zur Zuverlaessigkeit_Lieferleistung“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im
Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer
anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem
AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis
der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. Alternativ wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
- Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
- Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte
der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann
entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
- Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
- eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder
durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und/oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die bis zu fünf Jahre zurückliegen);
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
- Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig
anzugeben,
- Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der unter 3. im Formblatt 634 genannten Fristen (Lieferzeitpunkt gemäß Angabe im Angebot) für jede vollendete Woche 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/106189 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die Angebotsabgabe auf der eVergabe Plattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben
(http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021 der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/hilfe-zu-ava-sign-2019.html).
Informationen erhalten Sie auch unter https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte.html. Unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten
frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende
Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 24.09.2021 – 10.00 Uhr per E-Mail ([gelöscht] ) oder vorzugsweise über das
Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Hilfestellung erhalten Sie auch unter https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/inde
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss;
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen;
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist
(§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von
der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html