Ex-Post - Beschaffung TFT-Doppelmonitore Referenznummer der Bekanntmachung: VHP TFT
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oeffis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post - Beschaffung TFT-Doppelmonitore
Vergabeverfahren der VHP für die Beschaffung von TFT-Innenanzeigen für den Betrieb in Fahrzeugen des ÖPNV, inkl. zugehörigem Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management
Die Verkehrsgesellschaft Hameln Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linien- und Bedarfsverkehr. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt, deren Gebiet 23 Linien der VHP bedienen. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Derzeit werden ca. 125 Linienbusse eingesetzt. Es handelt sich dabei um eigene Fahrzeuge sowie um Busse von beauftragten Subunternehmern.
In einem parallelen Vergabeverfahren wurden für sämtliche Fahrzeuge der VHP neue Bordrechner ausgeschrieben. Zu den neuen Bordrechnern sind ITCS und Vertriebssystem ebenfalls Beschaffungsgegenstand.
Mit diesem Vergabeverfahren werden nun die TFT-Innenanzeigen für die Fahrgastinformation in Echtzeit in den Fahrzeugen beschafft.
Die Ausschreibung richtet sich an Hersteller, bzw. Lieferanten von TFT-Monitoren für die Installation in Fahrzeugen des ÖPNV und Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management.
In den Vergabeunterlagen sind im Lastenheft und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TFT-Doppelmonitore
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR4Y4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]