Technisch und Transformatorische Einführung Microsoft 365 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_000000026282
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technisch und Transformatorische Einführung Microsoft 365
Technisch und Transformatorische Einführung Microsoft 365
Technisch und Transformatorische Einführung Microsoft 365 auf Basis vorhandener Lizenzen durch Dienstleistungskontingente in den Bereichen SharePoint, Teams, MS-Office, bestehender Applikationen und Projektsteuerung durch einen Integrator.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Der Auftrag kann, um die in der Ausschreibung genannten Optionen: Laufwerksmigration sowie 2. Phase erweitert / verlängert werden.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO), die Durchführung von Verhandlungen
Über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Aktuelle Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei, z.B. Creditreform (nicht älter als 6 Monate,Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) - oder, falls nicht vorhanden - eine Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
2) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
3) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden,
4) Erklärung, dass eine FastTrack Partnerschaft mit Microsoft vorhanden ist,
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 9.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft der Geschäftsjahre 2018 bis 2020,
2) Erklärung über den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen (Konzeption und Umsetzung M365) der Geschäftsjahre 2018 bis 2020,
3) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in der Europäischen Union
4) Erklärung über die Anzahl Mitarbeiter in der Europäischen Union im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d.h. Konzeption und Umsetzung von M365
5) Erklärung über die FastTrack Partnerschaft mit Microsoft
6) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
7) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
8) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
9) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
zu 2) Der Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens im Schnitt der letzten drei Jahre pro Jahr [Betrag gelöscht] EUR betragen.
zu 6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen. - nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Es sind vier Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe II.1.4 und II.2.4) und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Referenzen 1 und 2 sind mit zwei getrennten Projekten zu belegen. Die Referenzen 3 und 4 können auch anhand der Projekte 1 und 2 nachgewiesen werden, sofern die Tätigkeiten zusammen erbracht wurden. Die Referenzblättern 3 und 4 sind dann trotzdem auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
Vergleichbare Leistung heißt:
Bei zwei der Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2) sind die folgenden Punkte darzustellen: Dabei sind im Projektumfang die Konzeption und die Umsetzung mindestens der Themen Exchange online, SharePoint & OneDrive online, Office online, Teams und die Einführung vom Security & Compliance Center enthalten. Darüber hinaus war der Bieter oder dessen Subunternehmer auch gleichzeitig für den Transformations-Prozess der o.g. Leistungen verantwortlich.
Der Bieter war bei diesem Projekt als Integrator federführend tätig. Damit ist gemeint, dass der Bieter als Generalunternehmen für die hier beschriebenen Leistungen zentral verantwortlich war. Dieser neben einem Projektleiter auch einen Systemarchitekten (oder vergleichbare Rolle) und ein qualifiziertes Team an Experten für die o.g. Themen bereitgestellt hat.
Der Projektumfang beträgt mindestens 200 Projekttage.
Die dritte Referenz (Referenz 3) umfasst die folgenden Punkte: Dabei sind im Projektumfang die Konzeption und die Umsetzung mindestens der Themen Exchange Hybrid, SharePoint & OneDrive Hybrid, Office Hybrid und Teams enthalten. Mit Hybrid ist hier die Einführung dieser Services teils online (in der Cloud) und teils bzw. vollständig on-Premise gemeint. Dabei ist auch wichtig darzustellen wie dieses Szenario architektonisch gelöst wurde. Welche Komponenten wurden in der Cloud (bei Microsoft) und welche wurden on-premise (beim Kunden) betrieben und wie wurde die Synchronisation der Daten hergestellt? Stichwörter hierzu sind Exchange online vs. Exchange On-premise, Azure AD und Active Directory, SharePoint online vs. SharePoint on-premise, Office Online vs Office on-premise.
Der Bieter war bei diesem Projekt als Integrator federführend tätig. Damit ist gemeint, dass der Bieter als Generalunternehmen für die hier beschriebenen Leistungen zentral verantwortlich war. Dieser neben einem Projektleiter auch einen Systemarchitekten (oder vergleichbare Rolle) und ein qualifiziertes Team an Experten für die o.g. Themen bereitgestellt hat.
Der Projektumfang beträgt mindestens 200 Projekttage.
Die vierte Referenz (Referenz 4) umfasst die Erfahrung in Projekten dieser Art im KRITIS-Umfeld. Die Umsetzung erfolgte dabei unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft. Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die Themenfelder Unbundling und Versorgungssicherheit. Hierzu gehören auch die Themen Angriff auf Systeme, IT-Sicherheit, Notfall- und Krisenmanagement. Von dem Anbieter wird erwartet darzustellen, wie er mit diesen Themen im Projekt umgegangen ist, welche Fragestellungen zu beantworten waren und welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden.
Es ist jeweils darzustellen: der Leistungsgegenstand sowie die Kontaktmedien, das Vorgangsvolumen in Vorgängen und EUR und die Anzahl des eingesetzten Personals. Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer sind anzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscherSprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen undKorrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 06.09.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RM5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.