Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.2-ElA/28 N15_NA16
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne
Baggerung von rund 30 Mio. m³ Boden, Transport über eine Strecke von zum Teil bis zu 70 km und Verspülen in unterschiedliche Unterwasserablagerungsflächen sowie Verbringung auf die Umlagerungsstelle "Neuer Luechtergrund" und ggf. in die Übertiefe "St. Margarethen" gemäß Baubeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Nachtrag ist der COVID-19 Pandemie geschuldet.
Für den Auftragnehmer erforderliche pandemiebedingte zusätzliche Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang zur Baustelle stehen und dem ungestörten Bauablauf dienen, werden als Maßnahme im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 VOB/B angesehen.
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Es werde die Mehrkosten für erforderliche pandemiebedingte zusätzliche Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang zur Baustelle stehen und dem ungestörten Bauablauf dienen, als Maßnahme im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 VOB/B angesehen und erstattet.
Die Umstände ergeben sich aus der CoVid-19 Pandemie.