Wechselladerfahrzeug mit Ladekran und Wechselsystemcontainer sowie Abrollcontainer zur Sandsackabfüllung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-139
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wechselladerfahrzeug mit Ladekran und Wechselsystemcontainer sowie Abrollcontainer zur Sandsackabfüllung
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran und Wechselsystemcontainer sowie Abrollcontainer zur Sandsackabfüllung
Wechselladerfahrzeug Feuerwehr
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Das Wechselladerfahrzeug Feuerwehr ist als Trägerfahrzeug für einen Ladekran und für ein Container Wechselsystem vorgesehen.
Abweichend von der eigentlichen Produktneutralität ist seitens des Auftraggebers die Anschaffung eines LKWs der Baureihe Mercedes Benz Arocs 5, Fahrzeug-Typ 2540L, Baumuster 96402012 gefordert.
Es sind die einschlägigen Feuerwehr-Normen zu beachten:
-DIN EN 1846-2 und 1846-3,
-DIN 14505-WLF-26/6900-1570,
-DIN 14502-2 und 14502-3
Produktvorgabe: Anschaffung eines LKW der Baureihe Mercedes Arocs 2540L
Sprechfunk, Navigation, Signalanlage für Wechsellader
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Die Einbauten erfolgen in einemLKW Mercedes Benz Arocs 5 2540 L 6x2 B11.
Da es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt sind die einschlägigen Feuerwehr-Normen zu beachten:
-DIN EN 1846-2 und 1846-3,
-DIN 14505-WLF-26/6900-1570,
-DIN 14502-2 und 14502-3
Abrollcontainer zur Sandsackauffüllung
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Der Abrollcontainer dient zur Aufnahme einer Sandsackfüllmaschine Saquick Titan 2400 und als Arbeitsplatz für das Bedienpersonal.
Ladekran und Container Wechselsystem
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Beschafft werden soll ein Palfinger Ladekran PK 18502-SH.
Ferner umfasst die Anschaffung einen CWS-Container Wechselsystem der Marke S21 Palfinger Synchronknick Abrollkipper zum Aufbau auf einen LKW Mercedes Arocs 5 2540L 6x2 B11.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY0D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.