Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas sowie Lieferung elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: aha 04/73/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas sowie Lieferung elektrischer Energie
Gegenstand der Ausschreibung die Vermarktung des Überschussstromes aus Deponiegas und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1), die Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe, Moorwaldweg 312, 30519 Hannover, soweit der Bedarf nicht durch die auf der Deponie Lahe vorhandenen BHKW-Anlagen gedeckt werden kann (Los 2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung ferner die Stromlieferung für die sonstigen Abnahmestellen von aha (Los 3) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 mit optionaler Verlängerung um zweimal je ein weiteres Kalenderjahr zu gleichen Konditionen.
Es ist gewünscht, dass der Bieter zusätzlich ein Nebenangebot „Bilanzkreismanagement/Strombeistellung“ abgibt.
Da die drei in den einzelnen Losen beschriebenen Bereiche miteinander verzahnt sind, findet hinsichtlich der drei Lose findet eine Gesamtvergabe statt.
Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch; (Los 1)
Hannover
Gegenstand der Ausschreibung die Vermarktung des Überschussstromes aus Deponiegas und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1), die Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe, Moorwaldweg 312, 30519 Hannover, soweit der Bedarf nicht durch die auf der Deponie Lahe vorhandenen BHKW-Anlagen gedeckt werden kann (Los 2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung ferner die Stromlieferung für die sonstigen Abnahmestellen von aha (Los 3) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 125% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Soweit dieser Wert je Los überschritten wird, können vom Lieferanten ggf. die von ihm nachgewiesenen Mehrkosten welche ihm für die Beschaffung der Mehrmenge (über 125% der Referenzmenge je Los) entstanden sind, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind vom Lieferanten dem / den jeweiligen Verursacher/n direkt in Rechnung zu stellen.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 mit optionaler Verlängerung um zweimal je ein weiteres Kalenderjahr zu gleichen Konditionen.
Es ist gewünscht, dass der Bieter zusätzlich ein Nebenangebot „Bilanzkreismanagement/Strombeistellung“ abgibt.
Die Verträge verlängern sich zu gleichen Bedingungen, wenn nicht eine Vertragspartei die Verträge bis zum 28.02.2023 zum 31.12.2023 bzw. bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Die Kündigung muss sich auf alle Verträge beziehen.
Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha); (Los 2)
Hannover
Gegenstand der Ausschreibung die Vermarktung des Überschussstromes aus Deponiegas und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1), die Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe, Moorwaldweg 312, 30519 Hannover, soweit der Bedarf nicht durch die auf der Deponie Lahe vorhandenen BHKW-Anlagen gedeckt werden kann (Los 2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung ferner die Stromlieferung für die sonstigen Abnahmestellen von aha (Los 3) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 125% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Soweit dieser Wert je Los überschritten wird, können vom Lieferanten ggf. die von ihm nachgewiesenen Mehrkosten welche ihm für die Beschaffung der Mehrmenge (über 125% der Referenzmenge je Los) entstanden sind, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind vom Lieferanten dem / den jeweiligen Verursacher/n direkt in Rechnung zu stellen.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 mit optionaler Verlängerung um zweimal je ein weiteres Kalenderjahr zu gleichen Konditionen.
Es ist gewünscht, dass der Bieter zusätzlich ein Nebenangebot „Bilanzkreismanagement/Strombeistellung“ abgibt.
Die Verträge verlängern sich zu gleichen Bedingungen, wenn nicht eine Vertragspartei die Verträge bis zum 28.02.2023 zum 31.12.2023 bzw. bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Die Kündigung muss sich auf alle Verträge beziehen.
Lieferung elektrischer Energie für sonstige Abnahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha); (Los 3)
Hannover
Gegenstand der Ausschreibung die Vermarktung des Überschussstromes aus Deponiegas und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1), die Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe, Moorwaldweg 312, 30519 Hannover, soweit der Bedarf nicht durch die auf der Deponie Lahe vorhandenen BHKW-Anlagen gedeckt werden kann (Los 2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung ferner die Stromlieferung für die sonstigen Abnahmestellen von aha (Los 3) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Aufgrund des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) erfolgt folgende Festlegung: Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 125% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Soweit dieser Wert je Los überschritten wird, können vom Lieferanten ggf. die von ihm nachgewiesenen Mehrkosten welche ihm für die Beschaffung der Mehrmenge (über 125% der Referenzmenge je Los) entstanden sind, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind vom Lieferanten dem / den jeweiligen Verursacher/n direkt in Rechnung zu stellen.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 mit optionaler Verlängerung um zweimal je ein weiteres Kalenderjahr zu gleichen Konditionen.
Es ist gewünscht, dass der Bieter zusätzlich ein Nebenangebot „Bilanzkreismanagement/Strombeistellung“ abgibt.
Die Verträge verlängern sich zu gleichen Bedingungen, wenn nicht eine Vertragspartei die Verträge bis zum 28.02.2023 zum 31.12.2023 bzw. bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Die Kündigung muss sich auf alle Verträge beziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.2
Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 II VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MWSt) betragen.
Ferner muss er für die Los1 Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energiemanagement in die Referenzliste eintragen.
Ferner muss er für die Lose 2 und 3 Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2017 bis 2020 einzutragen.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der öffentliche Auftraggeber gemäß § 46 IV VgV ((Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge; Artikel 1 der Verordnung vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.04.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2020 (BGBl. I S. 2392) m.W.v. 19.11.2020)) vor, die Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen. Auf entsprechende Anforderung der ausschreibenden Stelle bin ich bereit, diese kurzfristig nachzuliefern.
Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften /Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Siehe III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland