Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.2-ElA/28 N04_NA07
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne
Baggerung von rund 30 Mio. m³ Boden, Transport über eine Strecke von zum Teil bis zu 70 km und Verspülen in unterschiedliche Unterwasserablagerungsflächen sowie Verbringung auf die Umlagerungsstelle "Neuer Luechtergrund" und ggf. in die Übertiefe "St. Margarethen" gemäß Baubeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe; Nassbaggerarbeiten und Initialdamm UWA Medemrinne
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Steinhindernis in BA 02
Die auszuführende zusätzliche Bauleistung ist die Zumietung von Geräten, um das zu bergendes Hindernis sicher aufzunehmen, zu transportieren und am vereinbarten Ablageort abzulegen.
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Die zusätzliche Leistung ist die Zumietung von Geräten, um das zu bergendes Hindernis sicher aufzunehmen, zu transportieren und am vereinbarten Ablageort abzulegen.
Bei dem Hindernis handelt es sich um einen Stein der aufgrund seiner Größe von dem Tieflöffelbagger nicht beseitigt werden konnte. Auch ein Zerstören des Steins war nicht möglich. Das Hindernis war mit einem Durchmesser von ca. 2,5 m beschrieben, wies jedoch einen Durchmesser von ca. 3,60 m auf.
Nach den Voruntersuchungen zu den Steinhindernissen im BA02 war nicht von einem Stein der vorgefundenen Größenordnung auszugehen.