Oberschule "Am Wasserturm", Umbau und Modernisierung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule "Am Wasserturm", Umbau und Modernisierung
Umbau und Erweiterung des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes der Oberschule "Am Wasserturm".
Erstellung einer Gesamtplanung für den Umbau und Sanierung und im ersten Schritt - Einbau einer Mensa, Modernisierung von drei Naturwissenschaftlichen Räumen, Sanierung der Haustechnik.
Im zweiten Schritt - Sanierung des restlichen Gebäudes Es werden Fördermittel des Landes Niedersachsen eingesetzt.
BGF des Schulgebäudes ca. 5000 m².
Lüneburg
Planungsleistung "Gebäudeplanung", LPH 1-4 der Gesamtmaßnahme, 5-9 des 1. Bauabschnittes, spätere Beauftragung der LPH 5-9 der Gesamtmaßnahme.
Bei Verlängerung der Projektlaufzeit durch Störungen im Planungs- und Bauablauf
Siehe Anlage 4, Hinweise zur Präzisierung und Gewichtung der Auswahlkriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 53 der Niedersächsischen Bauordnung verfügen. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen und die Bauvorlageberechtigung des Bewerbers sind nachzuweisen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.