Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung für die Planung: Verlängerung und Grundinstandsetzung der Schleusen Marbach, Poppenweiler und Untertürkheim Referenznummer der Bekanntmachung: 214.02/0005-SchlNeII-331
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-hannover.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung für die Planung: Verlängerung und Grundinstandsetzung der Schleusen Marbach, Poppenweiler und Untertürkheim
Leistungsgegenstand sind Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung für die Planung der Verlängerung und Grundinstandsetzung der Schleusen Marbach, Poppenweiler und Untertürkheim.
Die Leistungen umfassen die Prüfung des Massivbaus und der Baugrube (Los 1) und des Stahlwasserbaus (Los 2).
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Prüfleistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung des Massivbaus und der Baugrube
DE-Hannover
Leistungsgegenstand sind Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung für die Planung der Verlängerung und Grundinstandsetzung der Schleusen Marbach, Poppenweiler und Untertürkheim.
Die Leistungen umfassen die Prüfung des Massivbaus und der Baugrube.
- Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit
- Prüfung der Entwurfszeichnungen
- Prüfung der vorgezogenen Stahlmengenermittlung des Tragwerks (Baustahl und Bewehrungsstahl) und der kraftübertragenden Verbindungsteile
- Prüfung der Ausführungszeichnungen
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Prüfleistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Der Bieter, der diesen Prüfungsauftrag erhält, sowie mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen ebenso wie vorgesehene
Nachunternehmer, können zur Wahrung der unabhängigen Prüfung nicht der Auftragnehmer oder Nachunternehmer für die zugehörigen Planungsleistungen sein.
Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung des Stahlwasserbaus
DE-Hannover
Leistungsgegenstand sind Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung für die Planung der Verlängerung und Grundinstandsetzung der Schleusen Marbach, Poppenweiler und Untertürkheim.
Die Leistungen umfassen die Prüfung des Stahlwasserbaus.
- Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit
- Prüfung der Entwurfszeichnungen
- Prüfung der Ausführungszeichnungen
- Prüfung der Stahlmengenermittlung des Tragwerks (Baustahl) und der kraftübertragenden Verbindungsteile
- Prüfung der Werkstattzeichnungen
- Prüfung der Werkstattzeichnungen der Untertore und der Schwimmpoller
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Prüfleistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Der Bieter, der diesen Prüfungsauftrag erhält, sowie mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen ebenso wie vorgesehene
Nachunternehmer, können zur Wahrung der unabhängigen Prüfung nicht der Auftragnehmer oder Nachunternehmer für die zugehörigen Planungsleistungen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung des Massivbaus und der Baugrube
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung des Stahlwasserbaus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info/index.html abgerufen werden.
.
b) Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
.
c) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
.
d) Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
.
e) Beabsichtigt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393-L/F) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
.
f) Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
.
g) Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-hannover.wsv.de