Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2021-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpibpc.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA
Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlagen BMA
Gegenstand der Vergabe sind Wartungs- und Instandhaltungs- Leistungen für die Brandmeldesysteme Siemens FC2060-AA, FC2040-GA, FC2020-AA, SIGMASYS M Sinteso (Inspektion, Wartung, Meldertausch/-reinigung)"
Im Rahmen der Wartung sind die Anlagen regelmäßig auf die Einhaltung der VdS-Richtlinien zu überprüfen, die Zertifizierung des Unternehmens als VdS-anerkannter Errichter und Instandhalter der aufgeführten Systeme ist daher Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme.
Gemäß VDE0833 sind automatische Melder innerhalb des vorgeschriebenen Reinigungsintervalls gegen gereinigte Austauschmelder zu ersetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, indem sie niedergelassen sind
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Referenzliste mit drei Referenzen in Art und Umfang vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung, nicht älter als drei Jahre
- Nachweis der Zertifizierung als Fachfirma für Brandmeldeanlagen gem. DIN 14675
- Nachweis Zertifizierung Errichterfirma für Brandmeldeanlagen VdS2129: 2009-05 (Instandhalt.)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
VDS Zertifizierung für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Verfahren und der Nachweis ist zwingend mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
August 2026
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).