Wartung und Reparatur von Gasmessgeräten und Gasdruckmessgeräten der EWE NETZ Referenznummer der Bekanntmachung: S_21_2109
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe-netz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Reparatur von Gasmessgeräten und Gasdruckmessgeräten der EWE NETZ
Wartung und Reparatur von Gasmessgeräten und Gasdruckmessgeräten der EWE NETZ GmbH.
EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg Die Leistungserbringung erfolgt sowohl vor Ort an den ca. 70 Standorten der EWE NETZ GmbH (gesamter Norddeutscher Raum) als auch in den jeweiligen Räumlichkeiten des Bieters.
Inhalt der zu vergebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von mobilen Gas- und Druckmessgeräten der EWE NETZ GmbH.
Weitere Informationen inkl. einer detaillierten Leistungsbeschreibung finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Erklärungen und Unterlagen zum Teilnahmeantrag müssen eindeutig zur jeweiligen Ziffer der Bekanntmachung Bezug nehmen. Allgemeine Aussagen (z.B. Verweise auf den Geschäftsbericht) werden nicht akzeptiert.
2. Fehlende Erklärungen und Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen.
3. Der Auftraggeber darf Informationen, die er von den Bewerbern erhält, zum Zwecke der Auftragsvergabe und Durchführung der Eignungsprüfung auch Mitarbeitern der mit ihm nach §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen) sowie hierfür eingesetzten Beratern überlassen, soweit diese zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVR4HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).