Sanierung Hallenbad Syke Estrich- und Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20210624-14.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hallenbad Syke Estrich- und Fliesenarbeiten
Estrich- und Fliesenarbeiten im Zusammenhang mit den Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Hallenbad Syke
Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1 28857 Syke Anschrift des Hallenbades Syke:
Am Lindhof 5, 28857 Syke
Der Auftraggeber beabsichtigt, das bestehende Hallenbad Syke, Am Lindhof 5, 28857 Syke, im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten um ein Kursbecken in Form eines Anbaus zu erweitern sowie das bestehende Hallenbad komplett zu sanieren.
Im Anbau an der Südecke des Hallenbades werden das mit einem Hubboden ausgestattete Kursbecken, (L*B*H = 11,00m * 9,00m * 2,65m, 100m² Bodenfliesen, 100m² Wandfliesen, Wiesbadener Rinne), alle Bodenflächen (ca. 300m²) und Teilbereiche der Wände (ca. 60m²) mit keramischen Materialien belegt.
Auch im Bereich des Bestandes werden alle Boden- (1.040m²) und Wandflächen (700m²) mit keramischen Belägen neu gestaltet.
Die finnische Rinne des Sportbeckens (125m) wird erneuert, und im Zentrum der Anlage wird ein neues Kleinkinderbecken gestaltet.
Im gesamten Bauvorhaben sind Zementestriche in verschiedenen Bauarten (1.200m²) und ca. 2.100 m² mineralische Abdichtung an Wänden und auf Boden einzubauen.
Die Ausführung der Arbeiten (Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten) erfolgt in den Zeiten September 2021 bis Dezember 2021 sowie Januar 2022 bis Juli 2022.
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Kl-21213/7 Syke/Stadt-41 Registriernummer der Stadt Syke: 276032510410003
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Hallenbad Syke Estrich- und Fliesenarbeiten
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bei Abgabe des Angebots ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A zu erklären (vgl. Formblatt 124, Seite 2 Kasten 3, 4 und 5).
- Auf gesondertes Verlangen sind innerhalb einer gesetzten Frist seitens des Bieters und ggf. seitens der Nachunternehmen vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
- Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 12 a Abs. 3 Satz 1 EU VOB/A bis spätestens 17.06.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 15.06.2021, 12.00 h, gestellt sein.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DHQB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.