4721F10401 - Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1 Ma (MeMoDeck) Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62220/4721F10401
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4721F10401 - Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1 Ma (MeMoDeck)
Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1 Ma (MeMoDeck)
Die Standortauswahl für ein potentielles Endlager muss spezielle Sicherheitsanforderungen nach EndSiAnfV erfüllen. Im Rahmen der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien soll das Deckgebirge gemäß § 24 (5) StandAG und Anlage 11 StandAG möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches (ewG) gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen.
Das vorliegende Forschungsvorhaben hat die Aufgabe den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) zu den exogenen Prozessen, die die Barriere- sowie Schutzfunktion des Deckgebirges gefährden könnten, an Hand von Reviews für das BASE zu evaluieren. Zu Beginn soll ein systematischer Literatur-Review i) zum Deckgebirge und seiner Beschaffenheit in Deutschland, ii) zu den sicherheitsrelevanten erosiven Prozessen im Deckgebirge und iii) zu Langzeit-Klimaprognosen für das Gebiet von Mitteleuropa mit fokussierten Blick auf Deutschland erfolgen. Daran schließt sich ein weiterer systematischer Review zu online bereitgestellten digitalen Geofachdaten zum Deckgebirge in Deutschland sowie zur Methodik und Erstellung von generischen numerischen Modellen sowie 2D/3D GIS-Modellen an. Neben einer 2D-Übersichtsdarstellung des Deckgebirges in Deutschland im Maßstab 1:1.000.000 soll auch die methodische, technische Herangehensweise und Erarbeitung der generischen Grundlagen für die eigentliche nummerische Modellierung von zwei sicherheitsrelevanten erosiven Prozessen im Deckgebirge über den Zeitraum von 1 Ma erfolgen. Ein wichtiger Aspekt in dem Forschungsvorhaben ist die Identifikation von Ungewissheiten und ihre Auswirkungen, zum einen bei den erosiven Prozessen und ihren Rahmenbedingungen (z.B. klimatische Entwicklung, Deckgebirgsbeschaffenheit) und zum anderen bei deren Umsetzung in den numerischen Modellen. Internationale Erfahrungen und Empfehlungen, auch in Bezug auf den Umgang mit Ungewissheiten bei Langzeitprognosen, sind zu evaluieren, zu dokumentieren und ihre Übertragbarkeit auf Deutschland zu prüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.