Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003996
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Der Landkreis beschafft für die kreisgetragenen Schulen 250 mobile Luftreinigungsgeräte. Es wurde pro Schule ein Los gebildet. Innerhalb des jeweiligen Loses ist nur ein Gerätetyp anzubieten. Die Lieferung erfolgt direkt an die Schulen. Die vollständige Auslieferung der Geräte muss spätestens bis zum 30.10.2021 erfolgen.
Gymnasium Osterholz-Scharmbeck
Gymnasium Osterholz-Scharmbeck
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers den Wartungszeitraum um zwei Jahre zu verlängern.
Gymnasium Lilienthal
Gymnasium Lilienthal
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers den Wartungszeitraum um zwei Jahre zu verlängern.
Gymnasium Ritterhude
Gymnasium Ritterhude
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers den Wartungszeitraum um zwei Jahre zu verlängern.
Schule am Klosterplatz
Schule am Klosterplatz
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers den Wartungszeitraum um zwei Jahre zu verlängern.
Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck
Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers den Wartungszeitraum um zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Alternativ wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei den Fristen wurde von der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV gebrauch gemacht. Die Beschaffung dient der Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie und dem Ziel trotz steigenden Infektionszahlen einen regulären Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Luftreinigungsgeräte müssen hierzu möglichst schnell nach den Sommerferien verfügbar und einsatzbereit sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.1.6 Der Bieter kann für alle Lose bieten, aber auch für weniger (keine Loslimitierung).
Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Beschaffung legt der öffentliche Auftraggeber hiermit fest, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV). Die Bieter werden ausdrücklich gebeten, auf die vollständige Einreichung der Angebotsunterlagen gemäß Vergabeunterlagen zu achten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.