Sanierungsgebiet - Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade - Vergabe der Sanierungsträgerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2021-0061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsgebiet - Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade - Vergabe der Sanierungsträgerleistung
Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für die städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Hameln Altstadt und Erneuerung Weserpromenade"
Stadt Hameln, Rathausplatz 1. 31785 Hameln
Die Stadt Hameln beabsichtigt, für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" die Sanierungsträgerleistung zu vergeben.
Das Fördergebiet umfasst eine Fläche von 33,9 ha und setzt sich derzeit aus den nachfolgenden Gebieten zusammen:
• Altstadt Hameln (einschließlich Weserpromenade Langer Wall)
• Weserinsel Werder
• Europaplatz/Stockhof
Die Gesamtkosten für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme liegen nach aktueller Kosten- und Finanzierungsübersicht bei rd. 8.7 Mio. €.
Für den Handlungsraum Altstadt werden nachfolgende Ziele mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme angestrebt:
• Modernisierung, Instandsetzung und Erhaltung von Baudenkmälern und Gebäuden mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung
• Denkmalgerechte Rekonstruktion von Gebäudefassaden
• Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden durch Vollsanierung
• Schaffung von modernem Wohnraum in historischen Gebäuden
• Einsparung von CO2 durch energetische Sanierungsmaßnahmen und nachhaltiges Bauen im Bestand.
Neben dem Erhalt und der Pflege des baukulturellen Erbes soll die Sanierungsmaßnahme auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Folgende Aspekte spielen hierbei eine wichtige Rolle:
• Einsparung von Energie durch energetische Sanierungsmaßnahmen unter Wahrung der denkmalrechtlichen Anforderungen
• Verwendung von ökologischen Baustoffen bspw. im Fachwerk durch Holz und Lehm
• Erhalt von Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten sowie der damit verbundenen Minimierung Auszuweisung neuer Baugebiete
• Ressourcensparendes Bauen (Materialverbrauch | Altbau vs. Neubau).
Zentrale Ziele für den Handlungsraum Weserufer, derzeit bestehend aus der Weserinsel Werder, der Weserpromenade Langer Wall und Europaplatz/Stockhof sind:
• Steigerung der Attraktivität der Grünflächen
• Schaffung von Aufenthaltsräumen
• Erhaltung und Wiederherstellung der grünen Infrastruktur
• Verbesserung der Erlebbarkeit der Weser
• Verbesserung der Wahrnehmung im Stadtbild
Zunehmender Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich des Klimaschutzes.
Die Hamelner Altstadt als stark verdichtetes Zentrum der Stadt, mit ihrer Lage am Fluss, hat eine vergleichsweise geringe Resilienz gegenüber den Folgen der aktuellen klimatischen Entwicklung. Besonders gefährdet ist das Gebiet gegenüber den Folgen des Hitzestresses, des Retentionsniveaus bei Starkregenereignissen sowie durch potenzielle Hochwasser der Weser.
Zum Klimaschutz und -anpassung sollen daher folgende Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ergriffen werden:
• Aufwertung des öffentlichen Raums insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Grünstrukturen, damit einhergehend die Attraktivierung der Aufenthaltsqualität und Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristen
• Bepflanzungskonzepte zur Vermeidung von Hitze Hotspots und eine Entsiegelung von Teilflächen zur Erhöhung des Grünflächenanteils
• Artenschutz durch Lebensraumschaffung für Flora und Fauna
• Klimaanpassung der wasserbezogenen Freiund Grünflächen (Hochwasserschutz)
• Ausbau des Grün- und Naherholungsangebotes (Aufwertung des Weserufers)
• Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung des nicht motorisierten Individualverkehrs, insbesondere der Ausbau des Radtourismus.
• Schaffung von MIV-freien Zonen bei gleichzeitiger Aufwertung des öffentlichen Raums
• Integrierung von Fahrradleihsystemen und Abstellmöglichkeiten
• Energetische Verbesserungen im Rahmen der Sanierung von Baudenkmalen
Der Stadt wird das optionale Recht eingeräumt, den Vertrag bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme durch einseitige Willenserklärung um jeweils erneut zwei Jahre zu verlängern. Sofern die Stadt sich über die Ausübung ihres Optionsrechts nicht zum Ablauf der Vertragslaufzeit geäußert hat, ist sie vom Sanierungsträger hierzu unter angemessener Frist aufzufordern. Erklärt sich die Stadt nicht innerhalb dieser angemessenen Frist, kann sie eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Sanierungsträger nicht verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Tele fon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angaben im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Fall der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.5 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.7 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
1.8 Erklärung des Vorliegens des Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
a. Mindestens 1,5 Mio. für Personenschäden
b. Mindestens 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
7.2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich und aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistung) beschäftigten Personen (Mindestanforderung), gegliedert nach:
a. Geschäftsführer/innen
b. Projektleiter/innen mit Qualifikation Diplom/Master
c. Kaufmännische Sachbearbeiter/innen
d. Technische Sachbearbeiter/innen
e. Juristische Sachbearbeiter/innen
f. Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen
(mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a. Nachweis der beruflichen Qualifikation
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Bieters (Unternehmen) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten für Sanierungsträgerleistungen innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2013), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Sanierungsträgerleistungen im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmen) vergleichbar sind und welche seit mindestens vier Jahren durch den Bieter bearbeitet wird.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
a. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
b. Benennung des Städtebauförderungsprogramms
c. Fördermittelhöhe
d. Beschreibung der Maßnahme:
- Lage des Fördergebiets
- Größe/ Umfang in ha
- Einwohnerzahl im Maßnahmengebiet
- Gebietstyp
e. Beschreibung der Sanierungsziele
f. Leistungszeitraum (Beginn/[voraussichtlicher] Abschluss)
g. Auflistung der bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers
h. Gesamtkosten brutto gemäß Fördermittelbescheid
i. Auftragswert pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html