Rahmenvereinbarung für die Omnibusbeschaffung 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 055-139639
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isenbüttel
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Omnibusbeschaffung 2021-2025
Rahmenvereinbarung für den Einzelabruf von bis zu 20 (Höchstabnahmemenge) neuen Omnibussen Überland & Stadtverkehr Low Entry in den Ausführungen Gelenk (18 m) und Standard (12 m).
Rahmenvereinbarung für den Einzelabruf von bis zu 20 (Höchstabnahmemenge) neuen Omnibussen Überland & Stadtverkehr Low Entry in den Ausführungen Gelenk (18 m) und Standard (12 m).
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet verbindlich geplante Einzelabrufe von
• 6 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2021
• 4 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2022
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet weiterhin unverbindlich geplante Einzelabruf von
• 2 Niederflurlinienomnibusse (12 m) und 2 Niederflurlinienomnibusse (18 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2023 (unverbindlich)
• 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2024 (unverbindlich)
• 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2025 (unverbindlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Omnibusbeschaffung 2021-2025
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]