Elektrosanierung - Lieferung von Bodentanks Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrosanierung - Lieferung von Bodentanks
Lieferung von 800 Bodentanks für technische Anschlüsse als Ersatz für Siemens SK-Serie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Verwaltungsgebäuden ist mit dem Bau der Gebäude 6 und 11 in der Klubgartenstraße in Goslar ein Estrichüberdecktes Bodentanksystem für technische Anschlüsse verbaut wurden. Die Bodentanks entsprechen einem System von Siemens der SK-Serie aus den 1980’er Jah-ren. Dieses System wird nicht mehr produziert.
Da das aktuelle Bodentanksystem beim Landkreis abgängig und in einigen Bereichen nicht mehr betriebssicher betrieben werden kann, möchte der Landkreis die Bodentanks erneuern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.