4721E03260 - Möglichkeiten und Grenzen digitaler Beteiligungsinstrumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4721E03260
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4721E03260 - Möglichkeiten und Grenzen digitaler Beteiligungsinstrumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren
Möglichkeiten und Grenzen digitaler Beteiligungsinstrumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren
Das BASE hat im Standortauswahlverfahren die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen. Für beide Aufgaben und insbesondere deren Weiterentwicklung wird es künftig immer wichtiger, langfristig tragfähige Konzepte und Wege der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zu den bestehenden klassischen Instrumenten zu entwickeln und anzuwenden. Die Forschungsagenda des BASE legt einen Fokus auf die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung als Querschnittsthema und die Aufrechterhaltung der Beteiligungsbereitschaft der Öffentlichkeit. Dabei sieht das Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE bereits vor, dass Themen aus dem Bereich E-Partizipation angepasst und optimiert werden müssen.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, zunächst abgeschlossene und laufende digitale Beteiligungsverfahren (bpsw. Infrastrukturprojekte, Beteiligungsverfahren in der Wirtschaft) zu analysieren und die spezifischen Herausforderungen digitaler Beteiligung herauszuarbeiten. Dabei soll nicht nur Deutschland in den Blick genommen werden, sondern es sollen auch exemplarisch Erfahrungen anderer Länder mit digitaler Beteiligung einbezogen werden. Neue und auch etablierte digitale Methoden sollen auf ihre Zielerreichung hin hinterfragt und hinsichtlich der Möglichkeiten aber auch Grenzen digitaler Beteiligungsmöglichkeiten beleuchtet werden (z.B. Zielgruppenerreichung, Repräsentativität, soziotechnische und datenrechtliche Grenzen).
Das methodische Vorgehen soll einen internationalen Literaturreview umfassen. Ergänzt werden soll dieser durch Workshops mit Expert*innen digitaler Beteiligung, Expert*inneninterviews und Interviews mit Teilnehmenden abgeschlossener digitaler Beteiligungsinstrumente (sofern möglich aus dem Standortauswahlverfahren selbst).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.