Verarbeitung von Posteingängen und Beleglesung Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verarbeitung von Posteingängen und Beleglesung
Ziel der Ausschreibung 2017-024 war die Vergabe der Beleglesung von Dokumenten der AOKN an einen externen Dienstleister inklusive der vorbereitenden Prozesse einer Poststelle sowie der Scannachbearbeitung.
Ziel der Ausschreibung war die Vergabe der Beleglesung von Dokumenten der AOKN an einen externen Dienstleister inklusive der vorbereitenden Prozesse einer Poststelle sowie der Scannachbearbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Es handelt sich um eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB:
Mit Einführung des elektronischen AU-Übermittlungsprozesses über die Telematikstrukturen ab 01.10.21 (gesetzlich vorgeschrieben) entfällt grundsätzlich die manuelle bzw. durch Beleglesung generierte Nutzdatenverarbeitung für Papier-AUs in den Krankenkassen. Im Falle von technischen Ausfallszenarien der eAU sowie einem geringen Anteil an elektronischen „Übermittlungsverweigerern“ sind die Leistungserbringer verpflichtet, die AU-Belege nach neuem Format (Stylesheet) in Papierform an die Krankenkassen zu übermitteln. Die AOKN nutzt die bestehende Infrastruktur für die einheitliche Datenverarbeitung, das Dokumentenkeying und -clearing und die Datenübermittlung mit dem Dienstleister Exela für diesen Regelprozess (Switch von bisherigem auf neues AU-Format ist technisch beauftragt). Als Übergangsszenario bis zur Erreichung einer ausreichenden eAU-Quote bzw. durch das Anlernen des neuen Stylesheets akzeptablen Dunkelverarbeitungsquote (im Vergleich zur bisherigen Dunkelverarbeitungsquote) sind die vorhandenen Keyingressourcen für die manuelle Nutzdatenergänzung bei Exela temporär für ein Quartal zu erweitern. Das Umsetzen eines parallelen Prozesses für das Übergangsszenario mit einem anderen Dienstleister für die kurze Übergangszeit wäre weder wirtschaftlich noch konzeptionell mit entsprechenden Teststellungen zu gewährleisten. Ferner bestünde das Risiko, dass das angebundene Automatisierungsverfahren des Bereichs Krankengeld nicht voll ausgeschöpft werden könnte, mit der Folge zeitverzögerter Leistungsgewährungen (Entgeltersatzleistungen).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB: 10 Kalendertage ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 132 Abs. 5 GWB: 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung
Ort: Hannover
Land: Deutschland