Veräußerung Energieversorgungsunternehmen (EVU) Seehafen Emden Referenznummer der Bekanntmachung: 2-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veräußerung Energieversorgungsunternehmen (EVU) Seehafen Emden
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist ein moderner multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee.
Niedersachsen Ports versorgt derzeit im Bereich des Seehafen Emden als Eigentümerin und Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit 24 Netzstationen und 13 Übergabemessungen (20 kV) auf einer Fläche von ca. 4 km² (nach Flächenschlüssel) bzw. 8 km² (geographische Fläche) Letztverbraucher über 563 geeichte Zähler mit Strom.
Niedersachsen Ports hat sich entschieden, das EVU schnellstmöglich zu veräußern. Über den Stichtag/Übergabetag ist zu verhandeln.
Der Erwerber des EVU soll im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens ermittelt werden, welches in seiner Ausgestaltung einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ähnelt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich nicht um ein vergaberechtliches Verfahren handelt, sondern die Plattform "Deutsche Vergabeportal" nur aufgrund ihrer Funktionalität für die Durchführung dieses Verfahrens ausgewählt wurde. Die Einordnung dieses Verfahrens in den Bereich der Sektorenverordnung (SektVO) war zur Erstellung dieser Bekanntmachung technisch erforderlich, entspricht jedoch - mangels Dienstleistungs-, Liefer- oder Bauauftrag - nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Unternehmen, die sich für den Erwerb des EVU interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Seehafen Emden 26725 Emden
Niedersachsen Ports hat sich entschieden, das EVU zur Versorgung des Seehafen Emden zu veräußern. Das EVU kann nur in seiner Gesamtheit erworben werden. Eine Aufteilung ist nicht möglich. Über den Stichtag/Übergabetag ist zu verhandeln.
Das EVU besteht aus 24 Netzstationen und 13 Übergabestationen mit entsprechenden Kabelnetzen zu den Endnutzern.
Der Strom wird von mehreren Vorversorgern bezogen und an Letztverbraucher weitergeleitet bzw. von Niedersachsen Ports zur Eigenversorgung genutzt. Durch acht Solaranlagen werden ca. 1.250.000 kWh erzeugt und von dem jeweiligen Eigentümer/Betreiber eingespeist. Die Anlagen verbleiben bei dem jeweiligen Anlagenbetreiber und sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes. In die entsprechenden Vertragsverhältnisse wird der Erwerber eintreten.
Insgesamt werden ca. 20.000.000 kWh durch das Elektrizitätsversorgungsnetz transportiert. Hiervon werden ca. 4.900.000 kWh vom eigenen Vertrieb an Endkunden verkauft.
Die Trafostationen befinden sich teilweise innerhalb von im Eigentum von Niedersachsen Ports stehenden Gebäuden. Für die Nutzung dieser Gebäude wird zwischen Niedersachsen Ports und dem Erwerber ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen werden. Die Nutzung der sich im Eigentum von Niedersachsen Ports befindlichen Grundstücke wird dem Erwerber des EVU gem. der gesetzlichen Regelungen gestattet. Ein entsprechender Gestattungsvertrag wird zwischen Niedersachsen Ports und dem Erwerber geschlossen werden.
Es wird im Übrigen auf die dem Informationsmemorandum als Anlage 1 beigefügte Kurzpräsentation Energieversorgungsunternehmen verwiesen.
Die Vertragsentwürfe (Kaufvertrag EVU, Mietvertrag Gebäude und Gestattungsvertrag Grundstücke) sowie nähere Angaben zu den Vertragsverhältnissen mit den Einspeisern und den Endkunden werden den teilnehmenden Bietern im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Über den Eintritt in die bestehenden Lieferverträge kann verhandelt werden.
Ein Übergang des Personals des EVU ist nicht von Niedersachsen Ports gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass ein Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des EVU-Betriebes eingesetzten Arbeitskräfte von Niedersachsen Ports vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird als Vertragsbedingung vorgegeben, dass die Regelungen des § 613 a BGB analog Anwendung finden, falls wider Erwarten doch kein Teilbetriebsübergang vorläge. Der Erwerber muss daher auch Personal von Niedersachsen Ports übernehmen, sofern diese Arbeitnehmer von den ihnen zustehenden Widerspruchsrechten keinen Gebrauch machen. Niedersachsen Ports wird versuchen, die Mitarbeiter zu überzeugen, bei Niedersachsen Ports zu verbleiben. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung gilt der TV-L für alle Mitarbeiter in diesem Betriebsteil. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613 a BGB werden die Parteien eine separate Vereinbarung abschließen.
Der Erwerber hat hierzu im Laufe des Verfahrens seine für einen Erwerb relevanten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) darzulegen.
Wie dargestellt, handelt es sich vorliegend nicht um eine Beschaffung, sondern um den Verkauf eines EVU. Das Feld "Laufzeit" ist jedoch in diesem - auf Beschaffungen ausgelegten - Formular ein Pflichtfeld, so dass hier etwas eingetragen werden musste. Die entsprechende Eintragung ist unbeachtlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
(6) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
AUF GESONDERTES VERLANGEN von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
(7) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
(8) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(9) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter den Kaufpreis aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(10) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb mindestens eines Elektrizitätsverteilungsnetzes (EVN) in vergleichbarer Größenordnung und dem entsprechenden Vertrieb in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Dabei sind darüber hinaus
- die über das Referenznetz angebotenen regenerativen Energietarife für Letztverbraucher sowie die Erfahrungen mit der Anbindung von erneuerbaren Energien (Solar- und Windenergien) oder Energiespeichern (Batteriespeicher und Elektrolyseur) und
- die Erfahrungen mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
darzustellen (Mindestanforderung).
Der Eignungsnachweis kann auch durch "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Abgabe des indikativen Angebots zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt, ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder den Vertragsschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Niedersachsen Ports hat sich zur Erfüllung der entsprechenden kartellrechtlichen Verpflichtungen entschieden, den Erwerber des EVU im Rahmen eines transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens zu ermitteln. Auf diese Weise wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Veräußerung des EVU zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen erfolgt.
Gleichwohl vergaberechtliche Ausschreibungspflichten nicht bestehen, hat sich Niedersachsen Ports entschieden, das Verfahren in seiner Ausgestaltung an ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" anzulehnen. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages haben. Die Entscheidung über das Ob des Verkaufs behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen sind. Soweit dieses aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte, ist die Kommunikation per E-Mail zulässig. Der jeweilige Bieter trägt das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern. Niedersachsen Ports wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs entscheiden, ob die Kommunikation auch in den weiteren Verfahrensabschnitten über das Vergabeportal oder per E-Mail erfolgen wird.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
Verfahrensablauf:
1. Bekanntmachung
Niedersachsen Ports hat dieses Auswahlverfahren auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) bekannt gemacht. Die Verfahrensunterlagen konnten unmittelbar aus dem Projektraum des Deutschen Vergabeportals heruntergeladen werden.
2. Teilnahmewettbewerb
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter anhand der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft werden wird.
3. Indikatives Angebot
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden alle geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von Niedersachsen Ports im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen Informationen und Anforderungen zu erstellen. Die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Die indikativen Angebote werden von Niedersachsen Ports nicht gewertet, sondern dienen ausschließlich als informatorische Grundlage für die Aufnahme der Verhandlungen.
4. Verhandlungen mit allen Bietern
Nach Prüfung der eingegangenen indikativen Angebote erhalten alle geeigneten Bieter, die ein indikatives Angebot eingereicht haben, von Niedersachsen Ports eine Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen.
Mit Absendung dieser Einladung beginnt der von Niedersachsen Ports festzulegende, angemessene Verhandlungszeitraum, während dessen über einen Verkauf des EVU nicht anderweitig durch Niedersachsen Ports verhandelt wird.
Allen geeigneten Bietern wird innerhalb dieses Zeitraums die gleiche Anzahl an Verhandlungsterminen angeboten werden.
Nach dem Abschluss der Verhandlungen gibt Niedersachsen Ports für die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter jeweils eine verbindliche Fassung der Verträge vor, die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet. Auf diese Fassungen können die Bieter bis zum Ablauf der von Niedersachsen Ports bei Übersendung der verbindlichen Fassung angegebenen angemessenen Frist durch Abgabe von Angeboten gegenüber Niedersachsen Ports bieten. Spätestens mit Übersendung der verbindlichen Endfassung der Verträge samt Anlagen legt Niedersachsen Ports einen Mindestkaufpreis fest und übersendet die Wertungskriterien für den Wettbewerb.
Die eingegangenen Angebote werden anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Wertungskriterien gewertet.
Niedersachsen Ports wird in diesem Auswahlverfahren u. a. beraten durch die Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation, Auf der Heidwende 17, 27726 Worpswede. Die Kanzlei ist zur Entgegennahme von Eingaben (z.B. Bieterfragen u.ä.) und zur Abgabe von Erklärungen über dieses Vergabeportal bevollmächtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR65F
Ort: Emden
Land: Deutschland