Lieferung von 5 St. 4,5t Fahrladern u. T.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 5 St. 4,5t Fahrladern u. T.
Lieferung von fünf dieselbetriebenen (Emissionsstufe V) 4,5 t Fahrladern mit geschlossener Kabine in zwei Ausführungen für den untertätigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad in Salzgitter. Auf Grund des vorgesehenen Einsatzortes und der Fahrzeugverwendung sollen die Fahrlader möglichst kompakt gebaut sein. Neben einer Ausführung mit Eisenerzschaufel (2 St.) soll eine zweite Ausführung mit Gabeln und Zinkenverstellgerät (3 St.) beschafft werden. Ebenfalls ist durch die Gegebenheiten auf der Schachtanlage Konrad eine untertätige Montage notwendig
Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50, 38239 Salzgitter - Bleckenstedt,
für den Grubenbetrieb unter Tage
Lieferung von fünf dieselbetriebenen (Emissionsstufe V) 4,5 t Fahrladern mit geschlossener Kabine in zwei Ausführungen für den untertätigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad in Salzgitter. Auf Grund des vorgesehenen Einsatzortes und der Fahrzeugverwendung sollen die Fahrlader möglichst kompakt gebaut sein. Neben einer Ausführung mit Eisenerzschaufel (2 St.) soll eine zweite Ausführung mit Gabeln und Zinkenverstellgerät (3 St.) beschafft werden. Ebenfalls ist durch die Gegebenheiten auf der Schachtanlage Konrad eine untertätige Montage notwendig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angabe zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erklärung der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Beibringung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungseitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.Bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 6 / 6 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.