MHH - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Phantomarbeitsplätzen, inkl. Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/733/5543
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 142-377324)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHH - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Phantomarbeitsplätzen, inkl. Instandhaltung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt nach der aktuellen Planung für das Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, vorbehaltlich der Finanzierung des Landes Niedersachsen, eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 90 zahnärztlichen Phantomarbeitsplätzen zzgl. 2 Masterplätze, inkl. Instandhaltungsvertrag für die Ausbildung von Studenten abzuschließen.
Die ausgeschriebenen Leistungen mit den angegebenen Mengen begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Gesamtmenge. Ziel der Vergabe ist die Sicherstellung des Abrufs der benötigten Phantomarbeitsplätze aus einer wirtschaftlichen Rahmenvereinbarung für die avisierte Vertragslaufzeit.
Die Aufstellung der Phantomarbeitsplätze kann in Reihe oder als Doppelarbeitsplätze realisiert werden. Die finale Aufstellung resultiert aus der Werk- und Montageplanung des Zuschlagsempfängers.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden gemäß § 21 Abs. (3) VgV entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen. Die Rahmenvereinbarung zur Belieferung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Zudem soll ein Instandhaltungsvertrag über die Laufzeit von 5 Jahren mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung/Inaugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen
stattfinden. Die geplante Bemusterung soll voraussichtlich in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden, wobei
ein genauer Termin und ein genauer Ort in Abstimmung mit den betroffenen Nutzern über das eVergabe-Portal gesondert
mitgeteilt wird.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss vor dem Beginn des Wintersemesters 2021/2022 (11.10.2021)
geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden.
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung/Inaugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen
stattfinden. Die geplante Bemusterung soll in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden. Der
Bemusterungsphantomarbeitsplatz muss spätestens bis zum 20.08.2021 8:00 Uhr aufgestellt sein. Der genaue Ort wird in
Abstimmung mit den betroffenen Nutzern über das eVergabe-Portal gesondert mitgeteilt.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss spätestens bis zum 15.10.2021 (KW 41 2021) geliefert, installiert,
technisch abgenommen und in Betrieb genommen werden.
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung/Inaugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen
stattfinden. Die geplante Bemusterung soll vrs. in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden, wobei ein genauer
Termin und ein genauer Ort in Abstimmung mit den betroffenen Nutzern den Bietern gesondert rechtzeitig mitgeteilt wird.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss vor dem Beginn des Wintersemesters 2021/2022 (11.10.2021)
geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden
Vor der Zuschlagserteilung muss eine Bemusterung/Inaugenscheinnahme von zu liefernden Phantomarbeitsplätzen
stattfinden. Die geplante Bemusterung soll in der KW 33/2021 auf dem MHH-Campus stattfinden. Der
Bemusterungsphantomarbeitsplatz muss spätestens bis zum 20.08.2021 8:00 Uhr aufgestellt sein. Der genaue Ort wird in
Abstimmung mit den betroffenen Nutzern über das eVergabe-Portal gesondert mitgeteilt.
Die erste Abrufmenge von 12 Phantomarbeitsplätzen muss spätestens bis zum 15.10.2021 (KW 41 2021) geliefert, installiert,
technisch abgenommen und in Betrieb genommen werden.