Behandlung Restabfälle Landkreis und Stadt Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 960/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Behandlung Restabfälle Landkreis und Stadt Osnabrück
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von ca. 90.000 t/a Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstige Einrichtungen, welche der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH und dem Osnabrücker Service Betrieb (Eigenbetrieb der Stadt Osnabrück) überlassen wurden.
Die Gesamtleistung wird in sechs Mengenlose à 15.000 t/a geteilt.
Vertraglich ist die Leistung aller Lose identisch; nur für Zwecke der Angebotsbewertung wird ein regionaler Bezug hergestellt, um den Transportaufwand zu bewerten.
Die Auftraggeberin wird das wirtschaftlichste Angebot bzw. die wirtschaftlichste Angebotskombination durch Zusammenfassung aller Lose ermitteln.
LK Osnabrück Süd
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus dem Teilgebiet Süd des Landkreises Osnabrück (Hasbergen, Hagen, Georgsmarienhütte, Bad Iburg, Glandorf, Bad Laer, Bad Rothenfelde). Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
LK Osnabrück Ost
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus dem Teilgebiet Ost des Landkreises Osnabrück (Hilter, Dissen, Bissendorf, Melle, Bad Essen). Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
LK Osnabrück Mitte
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus dem Teilgebiet Mitte des Landkreises Osnabrück (Bramsche, Ostercappeln, Bohmte, Wallenhorst, Belm). Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
LK Osnabrück Nord
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus dem Teilgebiet Nord des Landkreises Osnabrück (Samtgemeinden Neuenkirchen, Fürstenau, Bersenbrück, Artlage). Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Stadt Osnabrück 1
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus der Stadt Osnabrück. Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Stadt Osnabrück 2
Behandlung/Entsorgung von 15.000 t/a Restabfälle aus der Stadt Osnabrück. Diese regionale Abgrenzung dient der Angebotsbewertung; abweichende Herkunftsregionen im Vertragsvollzug bleiben vorbehalten.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Ferner ist die im Angebotsformular enthaltene Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und zur Tariftreue nach § 4 Abs.1 NTVergG abzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer vorzulegen, die Restabfälle oder eine Behandlungsfraktion behandeln sollen, welche mehr als 20% des Inputs ausmacht:
WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2018-2020 sowie Angabe des Mittelwertes der 3 Jahre.
WL 2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gilt die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage
Technische Leistungsfähigkeit
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n) in t/a
Angabe von Genehmigte Kapazität, Jahresdurchsatz 2018 bis 2020, Fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)
TL 2 Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 20 Massen-% (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken):
Für durch Dritte entsorgte Behandlungsfraktionen sind Übernahmeerklärungen beizufügen; jeweils mit Angabe der Fraktion als Anlage zum Angebot.
TL 3 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage zum Angebot darzustellen.
TL 4 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten
Falls unter TL 3 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die Restabfälle oder eine Behandlungsfraktion behandeln sollen, welche mehr als 20% des Inputs ausmacht.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" der Abfallschlüssel 20 03 01, 17 09 04, 19 08 01 und 19 12 12
Ggf. Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu II.2.5: In die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bzw. -Angebotskombination fließen ein: Angebotspreis, Transportaufwand, umweltbezogene Bewertung der Restabfallbehandlung (Gutschriften für Strom- und Wärmeabgabe, CO2-Emissionen des Transports). Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Die AG wird im Falle einer Eignungsleihe von § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen und entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung verlangen.
Zu IV.2.6 Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRMZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.