Projektleitung, Unterstützung und Implementierung von SAP S/4HANA, BW/4HANA und SAP Analytics Cloud bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung, Unterstützung und Implementierung von SAP S/4HANA, BW/4HANA und SAP Analytics Cloud bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Die Beschaffung beinhaltet die Projektleitung, Unterstützung und Implementierung von SAP S/4HANA, BW/4HANA und SAP Analytics Clouds.
Ziel des Projektes ist die Optimierung/ Harmonisierung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse mittels SAP S/4HANA Transformation.
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Projektleitung, Unterstützung und Implementierung von SAP S/4HANA, BW/4HANA und SAP Analytics Clouds.
Ziel des Projektes ist die Optimierung/ Harmonisierung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse mittels SAP S/4HANA Transformation. Bestehende Insellösungen und Eigenentwicklungen sollen in den Standard zurückgeführt werden. Aufgrund der bereits vorhergegangen Umstellung auf SAP on HANA sollen die damit einhergehenden technologischen und organisatorischen Potenziale zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse genutzt werden.
Der Planungsprozess und das Reporting sollen zukünftig in BW/4HANA und SAP Analytics Cloud abgebildet werden. Neben den S/4HANA Standardfunktionen / -reports und den analytischen Fiori Apps sollen die Planung und das Reporting durch die Funktionen der SAC in Kombination mit BW/4HANA unterstützt werden.
Daten und Prozesse sind zu transformieren bzw. neue Funktionen, sowie bei Bedarf Schnittstellen, Eigenentwicklungen und Add-ons zusammen mit einer passenden Rollen- und Berechtigungsmethodik unter Berücksichtigung einer durchgängigen Nutzung von Fiori Apps zu implementieren und zu verbessern.
BGE favorisiert einen hybriden Migrationsansatz, der eine Kombination zwischen Brown- und Greenfield mit zeitnaher Erschließung der Optimierungspotentiale im Rahmen der Migration unterstützt.
Das Projekt umfasst im Wesentlichen die folgenden Module:
Finanzen (FI) Controlling (CO) Materialwirtschaft (MM) Instandhaltung (PM) Projektabwicklung (PS – ggf. EPPM/CPPM) BW- SAP Analytics Cloud … und beinhaltet unter anderem folgende Bereichs- und Modulübergreifende Arbeitspakete:
Die Geschäftsprozesse der BGE nach Konzepten und Vorgaben migrieren/transformieren und auf dem Zielsystem die produktive Nutzung realisieren Anforderungsmanagement / Feinkonzepte erstellen und bestehende Konzepte anpassen und verbessern ggf. Prototyping für im Projekt abzustimmenden Funktionen / Prozesse Customizing und ggf. Anpassungen (Übernahme bestehender Z-Prog. nur in Ausnahmefällen) Bedarfsorientierte Unterstützung: Eigenentwicklungen, Add-ons und Schnittstellen sowie zu programmierende System-Anpassungen (z. B. User-Exits, Business-Add- Ins, etc.) Bedarfsorientierte Unterstützung bei der Einführung und Nutzung von Reporting-An-forderungen, z. B. für SAP S/4HANA Embedded Analytics Aufbau und Einführung einer BW/4HANA und SAP Analytics Cloud Architektur für Planung und Reporting Testmanagement (Planung, Vorbereitung und Durchführung von Funktions- und Integrationstests) Das Projekt wird im direkten Verantwortungsbereich der Geschäftsführung durchgeführt, die einen Lenkungskreis zur Gewährleistung der zügigen Entscheidungsfindung einsetzen wird.
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit: Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl.
Bewertung der vorgelegten Unternehmens-und Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz im Bereich Firmenumsatz von mindestens 250.000,- EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht jeweils zu 30 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen zu erbringen.
Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal acht DIN A4 Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme, und –soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewertet. Die Referenzen gehen zu 70% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Wenn mehr als 3 Referenzen genannt werden, gehen nur die punkthöchsten 3 Referenzobjekte in die Bewertung ein.
Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu dem vorliegenden Vergabeverfahren wurde der Auftraggeber von einem Dritten in der Zeit von 01.03.2021 bis 30.07.2021 in folgender Weise unterstützt:
- Durchführung von Workshops zur Erarbeitung der Ist-Situation
- Durchführung von Workshops zur Erarbeitung der Zielarchitektur
- Aufarbeitung der Ergebnisse der Workshops
- Durchführung von Architekturworkshops zum Thema BW und SAC sowie Ableitung einer Handlungsempfehlung
- Unterstützung bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung
Da eine Beteiligung dieses Dritten am vorliegenden Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen ist, werden den Bietern alle relevanten Unterlagen und Informationen aus der betreffenden Tätigkeit des Dritten zur Verfügung gestellt, um einen möglichen Informationsvorsprung dieses Unternehmens im Vergabeverfahren auszugleichen.
Des Weiteren wird den Bietern zur Bewertung und möglichen Berücksichtigung dieser Unterlagen eine auf 5 Tage verlängerte Angebotsfrist eingeräumt. Sofern weiterer Informationsbedarf besteht, sind die Bieter aufgefordert, diesen dem AG über die Bieterkommunikation frühestmöglich mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+Handelsregisterauszug +Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben +Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft +Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen +Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung +Aktuelle Bankauskunft +Umsatz des Bewerbers
+Angaben zur Qualitätssicherung +Vorstellung der Organisationsstruktur für die Beratungsleistung +SAP-Partnerstatus +Angaben zu auftragsbezogenen Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.