Sanierung Dorfgemeinschaftshaus mit Kleinschwimmhalle Derental - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boffzen
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37691
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boffzen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Dorfgemeinschaftshaus mit Kleinschwimmhalle Derental - Generalplanung
Umbau und Sanierung Dorfgemeinschaftshaus mit Kleinschwimmhalle in Derental - Generalplanung: Objektplanung gem. § 34 HOAI (LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 10), TWP gem. § 51 HOAI (LPH 1-6), TGA gem. § 55 (LPH 1-9) - Anlagengruppen 1-5 und 7-8, Leistungen des Wärmeschutzes, Leistungsphasen 1 bis 7 (Anlage 1 Ziff. 1.2. zu § 3 Abs. 1 HOAI)
Planungsphase: Samtgemeinde Boffzen, Heinrich-Ohm-Straße 21, 37691 Boffzen, Ausführungsphase: Samtgemeinde Boffzen, Am Sportplatz 4, 37691 Boffzen
Die Samtgemeinde Boffzen verfügt in ihrer Gemeinde Derental über eine Dorfgemeinschaftsanlage in der die Nutzungen Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle und Kleinschwimmhalle der Öffentlichkeit, den Vereinen und den Schulen zur Verfügung stehen. In wesentlichen Teilen wurde die Anlage im Jahr 1969 erbaut und in den Jahren 1998/99 saniert und erweitert. Die Kleinschwimmhalle verfügt über eine Wasserfläche von 136m², eine Finnische Sauna sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten. Kindertagesstätte und Mehrzweckraum werden durch einen eigenen Eingang erschlossen. Die Kleinschwimmhalle wurde 2013 wegen zu hoher Betriebskosten und einem Sanierungsstau außer Betrieb genommen.
Für den unmittelbar angrenzenden Rasensportplatz stehen Umkleide und Sanitärräume zur Verfügung, im Kellergeschoss befindet sich eine Schießanlage mit Clubraum.
Entsprechend ihrer unterschiedlichen Nutzungs-Anforderungen sind die Baukörper differenziert ausgebildet und miteinander verbunden. Über verschiedene Treppenanlagen und Stufen werden die Nutzungen im Gebäude erschlossen. Die Heizungsanlage versorgt alle Bereiche der Dorfgemeinschaftsanlage, während die Lüftungsanlage ohne Klimatisierung nur für die Kleinschwimmhalle konzipiert ist.
Schwerpunkt der Bearbeitung ist die Kleinschwimmhalle. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten umfassen den Beckenkörper, die thermische Ertüchtigung von Wänden und Dächern, Sanierung der Dachflächen, Umsetzung der Anforderungen aus der Inklusion, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Optimierung der räumlichen Anforderungen, Erneuerung der Badewassertechnik, Trennung der Technischen Gebäudeausrüstung entsprechend der unterschiedlichen Gebäudenutzungen, Erneuerung der Heizungsanlage, Modernisierung der Sanitär- und Umkleidezonen.
Das Vorhaben wird in wesentlichen Bereichen aus unterschiedlichen Förderkulissen finanziert. Die Durchführungsbestimmungen der Fördermittelgeber sind während der Planung, Baudurchführung und Abrechnung zu beachten.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5-6
Stufe 5: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument " Honorar_VgV_Generalplanung_Derental.xlsx " dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
Weiteres bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
Weiteres bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es existiert eine gutachterliche Vorbefassung des:
Prof. Dipl.-Ing. Uwe Rotermund, 37671 Höxter.
Die Ergebnisse/Unterlagen sind den Anlagen zum Verfahren umfänglich beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR6X8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.