SUV-Allrad Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1.1-2021-00089
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SUV-Allrad
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell einen Bedarf von 6 SUV mit Allradantrieb. Aufgrund von unerwartetem Ausfall vorhandener Fahrzeuge oder noch nicht absehbarem zusätzlichem Bedarf kann sich der Bedarf bis zum Jahres Ende 2021 auf 10 Fahrzeuge erhöhen.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 1-13 26121 Oldenburg
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell einen Bedarf von 6 SUV mit Allradantrieb. Aufgrund von unerwartetem Ausfall vorhandener Fahrzeuge oder noch nicht absehbarem zusätzlichem Bedarf kann sich der Bedarf bis zum Jahres Ende 2021 auf 10 Fahrzeuge erhöhen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind
erteilt.
- das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der
Verpflichtung auch weiterhin nachkommen.
- das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen.
- für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
MiLoG) führen können.
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das
Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches.
Nachweis der Eignung durch:
- Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Nachweis der Eignung durch:
- Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Oldenburg
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
(§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download unter https://vergabe.niedersachsen.de (Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DHKK) zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation nur hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf vergabe.niedersachsen.de besteht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DHKK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.