Lieferung von mobilen Endgeräten für die kreiseigenen Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2021-0183
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Endgeräten für die kreiseigenen Schulen
Lieferung von mobilen Endgeräten für die kreiseigenen Schulen
Tablets iPads
Schulen im Landkreis Vechta
Los 1:
286 Tablet iPad, 6 Apple M1 MacBook;
210 Cases ohne Tastatur, 76 Cases mit Tastatur;
76 Pencils, 266 Jamf-School Lifetime-Lizenzen
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 27.08.2021 um 12.00 Uhr.
Tablets Android
Schulen im Landkreis Vechta
Los 2:
90 Tablets Android, 90 Cases;
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 27.08.2021 um 12.00 Uhr.
Notebooks
Schulen im Landkreis Vechta
Los 3:
36 Detachables, 50 Convertibles, 68 Notebooks 56";
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 27.08.2021 um 12.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Handelsregisterauszug,
-Formblatt 124
Referenzobjekte
-benennnen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge, die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen (ggfl. auf einer Anlage zum Angebot)
-Kurzbeschreibung des Auftragsvolumens der oben angegebenen erbrachten Leistungen
-Angaben zum Referenzauftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.