Erweiterung der Schlammfaulung der Kläranlage Aurich-Haxtum, Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FD15-2021-03 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Schlammfaulung der Kläranlage Aurich-Haxtum, Generalplanungsleistungen
Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der angeschlossenen Ortschaften. Insgesamt beträgt die Zulaufbelastung rd. 86.000 EW. Der Frachtanteil ist überwiegend kommunal geprägt, dennoch besteht ein erheblicher Frachtanteil aus Molkereiabwasser der Molkerei Rücker.
Bei der Abwasserreinigung fallen auf der Kläranlage Primär-, Überschuss- und Flotatschlamm an. Zur Stabilisierung und Reduzierung der anfallenden Schlämme betreibt die Stadt Aurich daher bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage mit entsprechenden BHKW-Anlagen.
Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Die vorhandene Faulraumkapazität reicht nur für den Primärschlamm und den, bei der Vorbehandlung der Molkereiabwässer anfallenden, Flotatschlamm aus. Für den Überschussschlamm aus den Belebungsbecken steht keine ausreichende Faulraumkapazität zur Verfügung, der gesamte ÜS-Schlamm wird daher in einer Vererdungsanlage stabilisiert.
Gemäß dem Zukunftskonzept der KA Aurich (2014) soll der Betrieb der Überschussschlamm-Vererdung langfristig eingestellt und der Überschussschlamm zur energetischen Nutzung und Schlammreduzierung auch einer Schlammfaulung zugeführt werden. Dies macht den Ausbau der Faulraumkapazität erforderlich wobei zusätzlich ein Anstieg der Abwasserzulaufmengen und der Schlammfrachten zu berücksichtigen ist.
Zur Erweiterung der Faulraumkapazität auf der KA Aurich-Haxtum ist daher der Neubau eines zweiten Faulbehälters mit zugehörigem Betriebsgebäude zur Aufstellung der Gasreinigung und BHKW-Anlagen geplant. Des Weiteren sind ein neuer Gasspeicher und eine neue Gasfackel erforderlich.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten Vorplanung des Büros Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure entnehmen.
Die Gesamtkosten werden auf rund 4,3 Mio. EUR (brutto) geschätzt.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung
- Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 6
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI,
Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.2 ff. zur HOAI 2021,
Leistungsphasen 1 bis 4
- Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021,
Leistungsphasen 1 bis 5
- Baugrunduntersuchung (Geotechnik) gemäß Anlage 1.3 HOAI zur HOAI
Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke zu-nächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI, im Rahmen der Tragwerks-planung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Erweiterung Kläranlage Aurich -Haxtum 26603 Aurich
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung
- Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 6
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI,
Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.2 ff. zur HOAI 2021,
Leistungsphasen 1 bis 4
- Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021,
Leistungsphasen 1 bis 5
- Baugrunduntersuchung (Geotechnik) gemäß Anlage 1.3 HOAI zur HOAI
Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke zu-nächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI, im Rahmen der Tragwerks-planung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI, im Rahmen der Tragwerksplanung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzuge-ben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämt-licher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-schaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auf-traggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehe-nen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsge-meinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahme-antrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnah-meantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb ei-ner vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erfor-derlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfah-rensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vor-lage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teil-nahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeits-gemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklä-rungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-fähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssum-men:
- mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. De-ckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemein-schaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemein-schaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfä-higkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurch-schnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Bautechniker*innen
d) Technische Zeichner*innen
e) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für je-des Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufs-erfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung und
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011), welche im Hin-blick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objekt-planung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung/Technische Ausrüstung, vorzugs-weise im Bereich von Kläranlagen).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderun-gen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011) einzureichen:
- mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Ingenieurwerke,
- mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung,
über den Bau einer Faulstufe zur Klärschlammstabilisierung mit energetischer Ver-wertung des anfallenden Klärgases und
- mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Tragwerksplanung
im Bereich von Kläranlagen. Die Anlagen müssen fertiggestellt sein. Fertigstellung heißt, dass sich die Anlage zumindest im Probebetrieb befinden muss.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwen-dig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen
- Gesamtbaukosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
- Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 01.01.2011) erbrachten Pla-nungsleistungen (Leistungsphasen)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Quali-täts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDH94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.