Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 37_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in
Los 1: Verwaltungsgebäuden und
Los 2: Gemeinschaftsunterkünften.
Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen.
Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können.
Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen.
Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.
Sicherheitsdienstleistung in Verwaltungsgebäuden der Stadt Göttingen
Göttingen
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen:
- Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen
- ehem. Telekomgebäude, Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen
- ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen (abweichendes Ende der Bewachung wegen Nutzungsende voraussichtlich 31.10.2021)
Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen:
1. Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
2. Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
3. Freitag von 08:00 Uhr 13:00 Uhr
Tätigkeitsumfang:
- Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen,
- Einhalten der Hausordnung sicherstellen,
- Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
- Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt),
- Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen,
- Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen,
- Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich),
- Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc.,
- Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich
- Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr
- Melde- und Protokollierungspflichten
Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen,
besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden.
Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jede Unterkunft gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben.
Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), behält sich die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer vor, vor diesem Hintergrund auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen.
Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass diese Akutlage maximal zweimal im Jahr eintritt.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen
Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) kurzfristig innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich sowohl um Sitzungen der Stadtverwaltung mit besonderem Gefahrenpotential, aber auch um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln.
Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 80 Stunden/Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Abweichendes Ende der Bewachung wegen Nutzungsende Objekt Am Gothaer Platz 3 - Ende voraussichtlich 31.10.2021
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall einer Auftragsverlängerung. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Göttingen
Göttingen
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Göttingen:
- Unterkunft Carl-Giesecke-Straße 6 (max. Belegung 53 Plätze)
- Unterkunft Maschmühlenweg 139d (max. Belegung 34 Plätze)
Die Unterkünfte sind z. Zt. nicht voll belegt, die aktuelle Belegung wurde bei der Kalkulation der Sicherheitsmitarbeiter berücksichtigt. Eine nennenswerte Erhöhung oder Minderung der Belegung während der Vertragslaufzeit wird voraussichtlich nicht eintreten. Eine abschießende Festlegung ist jedoch aufgrund der Besonderheit des Auftrages sowie der Unvorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen derzeit nicht absehbar.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte ist eine unterschiedliche Anzahl an Sicherheitskräften zu den in der Tabelle angegebenen Zeiten erforderlich:
- Unterkunft Carl-Giesecke-Str. 6: Montag-Sonntag 2 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr
- Unterkunft Maschmühlenweg 139d: Montag-Sonntag 1 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Tätigkeitsumfang:
- Sicherheit für Bewohner*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen,
- Einhalten der Hausordnung sicherstellen,
- Durchsetzen von Hausverboten
- Erteilung von Platzverweisen
- Koordination, Ordnung und Aufsicht innerhalb der Objekte
- Unterstützung der Mitarbeitenden der Unterkünfte z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc.
- Regelmäßige Rundgänge in den Objekten durch den Sicherheitsdienst, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
- Nächtliche Bestreifung der Objekte durch den Sicherheitsdienst (je nach Objekt), Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
- Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt),
- Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen,
- Entfernen von Eigentum der Stadt Göttingen (z.B. Einrichtungsgegenstände der Zimmer) unterbinden und das nicht erlaubte Einbringen von Mobiliar, Kühlschränken usw. verhindern.
- Verhinderung von nicht angemeldeten Sperrmüllablagerungen im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte
Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen,
besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden.
Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jede Unterkunft gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen
Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) kurzfristig innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln.
Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 70 Stunden/Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall einer Auftragsverlängerung. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistung in Verwaltungsgebäuden der Stadt Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardegsen
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37181
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hks-gruppe.de/index.html
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardegsen
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37181
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hks-gruppe.de/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte der Lose wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html