Rahmenvereinbarung zur Busbeschaffung 2022 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: VHP 2021/01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oeffis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Busbeschaffung 2022 bis 2027
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von maximal 35 Stück Standard-Niederflur-Gelenkbusse und/oder Standard-Niederflurlinienbusse.
Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH Hastenbecker Weg 92 31785 Hameln Der Auftragnehmer kann ausschließlich für die Lieferung und Übergabe der Fahrzeuge einen anderen Erfüllungsort wählen, soweit es sich hierbei um einen Unternehmensstandort im Umkreis von 120 km um den vertraglichen Erfüllungsort (kürzeste Straßenentfernung) handelt und der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Liefertermin diesen Ort schriftlich mitgeteilt hat.
Der Auftraggeber sucht im Wege dieses Vergabeverfahrens einen Lieferanten für maximal 35 Stück Standard-Niederflur-Gelenkbusse (18 Meter) und/oder Standard-Niederflurlinienbusse (12 Meter).
Der Auftraggeber hat einen voraussichtlichen Bedarf im benannten Umfang, wobei noch nicht feststeht, wie viele Busse welchen Typs im Rahmen der Gesamtstückzahl benötigt werden.
Der Auftraggeber wird für die Beschaffung der Busse Fördermittel beantragen. Derzeit steht noch nicht fest, wann der Auftraggeber Fördermittel in welcher Höhe tatsächlich genehmigt bekommt.
Aus diesen Gründen schreibt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung (auch keine Mindestabnahmemenge) aus. Die Bieter haben deshalb keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Bussen des einen oder anderen Typs.
Der Auftraggeber wird erst im Rahmen der Einzelabrufe den Zeitpunkt der Bestellung, den Fahrzeugtyp und die jeweilige Stückzahl festlegen.
Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.09. eines Jahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Diese Verlängerungsoption gilt höchstens für insgesamt 2 Jahre. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.12.2027. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12.2025 möglich.
Verlängerungsoption siehe II.2.7 und II.2.14 Nr. 1
Rückverkaufoption siehe II.2.14 Nr. 2 und § 16 Rahmen-Liefervertrag
1. Die angegebene Vertragslaufzeit umfasst die Verlängerungsoptionen für die Jahre 2026 und 2027. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch, dass der Auftraggeber die Optionen ausübt.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die Busse nach einer Haltedauer von mindestens zehn (10) Jahren an den Auftragnehmer zurückzuverkaufen. Die Bieter haben hierzu einen garantierten Rückkaufwert (in Formblatt A) anzubieten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Busse zum garantierten Rückkaufwert zurück zu
kaufen, sofern der Auftraggeber die Option ausübt. Ein Anspruch auf Rückkauf besteht nicht (siehe § 16 des Rahmen-Liefervertrags).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 Gewerbeordnung bzw. ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt);
2. Einfacher Handels- oder Vereinsregisterauszug oder entsprechender Registerauszug des Herkunftslandes (maximal 3 Monate alt);
Absicherung im Schadensfall in Form einer Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen (Formblatt 5):
Betriebs-, Umwelt- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden in Höhe von EUR 1.500.000 je Schadensfall sowie für Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000 pro Schadensereignis.
Siehe zuvor
1. Eigenerklärung über Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001 (Formblatt 6),
2. Eigenerklärung (Formblatt 7) über die Anzahl jährlich ausgelieferter und in Betrieb genommener EG-typgenehmigter Standard-Niederflurlinienbusse (Mindestanforderung jährlich 300 Stück) und Standard-Niederflur-Gelenkbusse (Mindestanforderung jährlich 300 Stück) jeweils nach Klasse I gemäß Richtlinie 2001/85/EG in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren.
Siehe zuvor
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 1),
2. (falls zutreffend) Übersicht der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 2),
3. (falls zutreffend) Verpflichtungserklärungen der benannten Nachunternehmer (Formblatt 3),
4. (falls zutreffend) Erklärung der Bewerbergemeinschaft - Gesamtschuldnerische Haftung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Formblatt 4).
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, die unter http://www.dtvp.de/Center/ Abrufbar sind. Vorgesehen sind insbesondere Anzahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft und Mängelansprüchebürgschaft.
Es wird auf die Verdingungsunterlagen verwiesen, die unter http://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y4JYEVY abrufbar sind. Um eine fachgerechte und zeitnahe Wartung der Busse zu gewährleisten, ist beispielsweise vorgesehen, dass der ausgewählte Hersteller über eine Fachwerkstatt in der Region Hameln (Umkreis von 65 km) verfügen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
1. Form:
1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
1.2. Die Teilnahmeanträge sind über http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen.
2. Verfahren:
2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 10.08.2021 über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.
2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.4) - Formblatt 4 - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen. Ferner sind von der Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.
3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen. Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig,
4. Nachunternehmer:
4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 2) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 3). Nur für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.
4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungserbringung durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe nur Formblatt 2 einzureichen ist.
4.3. Verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Nachunternehmer, für die die Anforderungen nach dieser Nr. 4 gelten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JRMKN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht Abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.