Betreibermodell Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: 211.241
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.md-niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibermodell Mobilfunk
Der Medizinischer Dienst Niedersachsen (MDN) benötigt neue Smartphones und Tablets,. Neben der Beschaffung der Hardware von ca. 670 Smartphones und 50 Tablets, soll auch der Service im 1st und 2nd Level Support, an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Medizinischer Dienst Niedersachsen (MDN)
Hildesheimer Str. 202
30519 Hannover
Der Medizinischer Dienst Niedersachsen (MDN) benötigt neue Smartphones und Tablets, da die vorhandenen Geräte nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechen. Die aktuellen Smartphones und Tablets werden über die Endgeräteverwaltung MobileIron durch die IT-Abteilung des MDN betreut. Dabei übernimmt aktuell die IT-Abteilung den 1st und 2nd Level Support.
Neben der Beschaffung der Hardware von ca. 670 Smartphones und 50 Tablets soll auch der Service vom 1st und 2nd Level Support an einen externen Dienstleister vergeben werden.
2-mal je 12 Monaten auf maximal 48 Monate.
Bei der Bewertung der eingegangenen Bewerbungen wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000 erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt. Genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte dieser Veröffentlichung. Die Einladung zum 1. Dialog für die ausgewählten Unternehmen geht voraussichtlich am 30.8.2021 raus. Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— 05 Eigenerklärung mit Namen des Erklärenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— allgemeine Unternehmensdarstellungtzes (60 Punkte),
— Explizite Darstellung im Hinblick auf die geforderte Leistung (60 Punkte),
— Bonitäts- / Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) mit einem Creditreform-Bonitätsindex mit einer „Gute Bonität“ der Risikoklasse II. Die Bonitäts- / Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. (Siehe:https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html) (Ausschlusskriterium).
— Mindestumsatz in jedem einzelnen Geschäftsjahr 1,5 Mio. EUR netto,
— Sollte der Service nicht auf Endpoint Management ausgerichtet sein, erfolgt der Ausschluss.
— Es sind mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen (Endpoint Management) mit der beigefügten Anlage „Referenzen“ mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen: (Bewertungskriterium max. 360 Punkte),
— Projektdauer,
— Service für MobileIron,
— Kurzbeschreibung des Projektes,
— Anzahl der betreuten Endgeräte,
— Ansprechpartner des Auftraggebers - Name.
Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
— MobileIron-Partnerstufe muss mind. der MobileIron Gold- Partnerschaft entsprechen (Ausschlusskriterium),
— Der Dienstleister beschäftigt mindestens zwei MobileIron zertifizierte Mitarbeiter. (Nachweis der Zertifizierung in Support oder Consulting, eine reine Vertriebszertifizierung erfüllt die Anforderungen nicht) (Ausschlusskriterium),
— Servicestandort (Informationskriterium),
— Wie viele Servicemitarbeiter mit dem Skill zur Betreuung im Endpoint Management stehen an dem benannten Servicestandort zur Verfügung? (Bewertungskriterium max. 120 Punkte).
— Die Referenzen sollten jeweils mindestens 450 Geräte zu verwaltende Devices enthalten, ansonsten wird die Referenz nicht bewertet.
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet. EVB-IT Vertrag mit den EVB-IT-Vertragsbedingungen, sowie Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B), in der jeweils geltenden Fassung. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und / oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Keine geforderten Kautionen und Sicherheiten.
Der Bieter hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftrags seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit [Betrag gelöscht] EUR) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ebenfalls ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelung zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXGR58K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.