Sanierung der Sporthalle BBS1 Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisgoettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Sporthalle BBS1 Göttingen
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, die Sporthalle der BBS 1 in Göttingen zu sanieren..
Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Objektplanung erbringt.
Eine Vorentwurfsplanung wurde zur Beantragung der Fördermittel erstellt und ist vorhanden, es werden jedoch die Leistungsphasen 2 bis 8 vergeben, um bisherige konzeptionelle Überlegungen zu verifizieren oder zu überarbeiten.
Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Niedersächsischen Sportstättensanierungsprogramm gefördert und hat ein Baukostenvolumen KG 300 + 400 von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Lösungsskizzen zu erbringen, die entsprechend dem Leistungsumfang (Teilleistungen LPH 2, genaue Angaben erfolgen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der zweiten Phase) gem. § 34 HOAI, HZ III Mindestsatz, honoriert werden.
Göttingen
Friedländer Weg 33-43
37085 Göttingen
Die BBS I Göttingen ist eine Schule des Landkreises Göttingen. Die im Jahr 1979 errichtete Halle wird vorwiegend durch den Schulsport, aber auch durch den Vereinssport der Stadt Göttingen genutzt und ist somit voll ausgelastet. Die Lage der Schule im Quartier „Unteres Ostviertel“ der Stadt Göttingen, am Rande der Innenstadt weist überwiegend eine als Wohnquartier geprägte Umgebung auf. Die innerstädtische Lage der Schule ist prägend für das Quartier. Die kurzen Wege begünstigen die vielschichtige Nutzung der Sporthalle. Diese ist aufgrund der Kopplung an die Schule sowie der vielfältigen und dauerhaften Schul-und Vereinsaktivitäten langfristig gesichert und leistet darüber hinaus einen wesentlichen sportfachlichen Beitrag über die Quartiersgrenzen.
Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfes an der Sporthalle, kam es zu diversen Wasserschäden infolge gravierender Undichtigkeiten am Dach. Im Jahr 2017 musste die Halle vorübergehend kurzfristig geschlossen werden. Im Zuge der unvermeidbaren Notabdichtung des Daches wurden u. a. alle Lichtkuppeln abgedichtet und dauerhaft verschlossen. Dies ist allerdings nur ein Provisorium, die langfristige Behebung der Undichtigkeiten ist dringend erforderlich.
Vorrangiger Zweck der Sanierung der Sporthalle der BBS I Göttingen ist die Sicherstellung der zukünftigen Nutzbarkeit. Die Nutzung zu Sportzwecken dient der Integration und gleichberechtigten Partizipation aller sowie der konkreten Umsetzung inklusiver Bereiche durch Sport. Gemeinsame sportliche Aktivitäten stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt und leisten einen wesentlichen Beitrag zur vielfältigen Ausgestaltung des Quartiers.
Die dringend notwendige Sanierung der Sporthalle der BBS I Göttingen umfasst folgende Schwerpunkte:
1. Energetische Sanierung:
Die Dachkonstruktion der Sporthalle muss komplett erneuert werden. Die Dachabdichtung ist in großen Bereichen beschädigt und die Dämmung z. T. durchnässt. Die Tragfähigkeit des bestehenden Trapezbleches ist entsprechend der statischen Berechnung des Statikers nicht ausreichend für den Lastfall „nasse Dämmung + Schneelast“.
Die vorhandene Konstruktion muss komplett abgebrochen und durch ein neues Dachtragwerk und Dachaufbau ersetzt werden.
Die energetische Sanierung des Daches entsprechend der Vorgaben des aktuellen GEG umfasst neben der Dachkonstruktion die Außentüren- und fenster. Die Sanierung der technischen Gebäudeausstattung mit Deckenstrahlheizung, Lüftungsanlage und Gebäudeautomation bewirkt eine CO2 Einsparung von 95 Tonnen über eine Laufzeit von 20 Jahren.
2. Barrierefreie Sanierung
In Fortführung eines Gesamtkonzepts der BBS1 als barrierefreie Schule soll auch die Sporthalle für alle Menschen nutzbar gemacht werden. Ein geänderter Zugang zu der Sportstätte soll ebenso wie die Errichtung einer barrierefreien Umkleide-, Dusch und Sanitäranlage umgesetzt werden.
Die Realisierung der baulichen Maßnahmen zur Erreichung der integrativen Ziele setzt eine Umstrukturierung der bestehenden Sportnebenräume voraus.
Der durch den Wasserschaden beschädigte, Hallenboden wird in Zusammenhang mit der Schaffung des neuen barrierefreien Zugangs erneuert.
3. Zudem sind die Lüftungsanlage Halle, die Heizungsanlage und die Sanierung des Leitungsnetzes notwendig. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung werden in einem separaten Verfahren beauftragt und sind nicht Teil dieses Verfahrens.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die/der Bewerber:in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
In diesem Verfahren werden 2 Büros vom Auftraggeber vorab zur Teilnahme an der zweiten Phase (Verhandlungsgespräche) gesetzt. Beide Büros erfüllen die geforderten Mindestanforderungen.
Mindestanforderungen:.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung §33 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR p. a. im Mittel
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI, mind. Übergabe an den Betreiber) muss im Zeitraum von August 2011 bis August 2021 liegen.
Projekt 1 // Objektplanung
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300 + 400 >= 1 Mio. EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, komplett erbracht und abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber*innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerberform dies vorsieht.
Bewerber*innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Siehe unter II.2.9).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzen 3 Geschäftsjahre pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung im Sinne § 34 HOAI vorweisen können.
Siehe unter II.2.9).
Mindestens eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300+400 >= 1 Mio. EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, komplett erbracht und abgeschlossen.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Auftragnehmer*in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
Mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-Fache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder*innen in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9)).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
Im Verfahren sind zwei Büros zur Teilnahme an der Phase 2 gesetzt, drei weitere werden im Bewerbungsverfahren (Phase 1) ermittelt. Die zwei gesetzten Büros erfüllen ebenfalls die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestkriterien.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRM59
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heidekreis.de