Reinigungsdienstleistung für die Stadt Papenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4961 / 82-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistung für die Stadt Papenburg
Die Stadt Papenburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung zum 1.8.2021 zu vergeben/zu beauftragen.
Stadt Papenburg
26871 Papenburg
Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen.
Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die zu reinigende Fläche beläuft sich auf ca. 33 000 qm, die sich aufteilen in Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdienstleistung für die Stadt Papenburg
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport-ELVIS“. Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen und/oder Rügen erfolgt nicht.
Die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen endet 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bei technischen Fragen steht Ihnen die Firma subreport zur Verfügung.
Unter der Tel.- Nr.: 0 221-98 578-0 können Sie den Support gerne kontaktieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]