Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Buxtehude
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buxtehude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Buxtehude
Die Hansestadt Buxtehude beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Buxtehude (Zug 1) eine neue Drehleiter zu beschaffen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
DE-21614 Buxtehude
Die Hansestadt Buxtehude beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Buxtehude (Zug 1) eine neue Drehleiter DLAK 23/12 gemäß DIN EN 14043:2014 04 zu beschaffen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Sollte das Fahrzeug nicht in der Zeit von 18 Monaten geliefert werden können, kann der Auftrag verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nicht vorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung des Bieters“ erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt das Unternehmen:
— kommt den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nach,
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV),
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang,
— ein Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung) nachweisen kann.
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durcheine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Daneben ist eine Eigenerklärung über die Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung des Unternehmens einzureichen.
Nachweis über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über die durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl.
Einreichung von 3 vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]