Lieferung von 2 Fahrmischern u. 1 Spritzmanipulatormobil
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Fahrmischern u. 1 Spritzmanipulatormobil
– Los 1: Lieferung von 2 Fahrmischern Unter Fahrmischern sind kompakte, wendige Trägerfahrzeuge für den Berg- oder Tunnelbau mit einer liegenden Mischtrommel von mindestens 3 m3 Nutzvolumen zu verstehen, knickgelenkte oder Wechselrahmen-Fahrzeuge sind u. a. wegen der maximalen Fahrzeuglänge von 7.000 mm nicht einsetzbar.
– Los 2: Lieferung eines Spritzmanipulatormobils Unter Spritzmanipulatormobil ist ein geländegängiges Trägerfahrzeug mit Spritzmanipulatorarm in kompakter Bauweise für die Ausführung von Nassspritzarbeiten in den untertägigen Streckenquerschnitten zu verstehen. Das Fahrzeug hat eine fest verbaute Betonpumpe sowie einen Kompressor zum Erzeugen der benötigten Druckluft. Die Pumpleistung der Betonpumpe bewegt sich im Rahmen von 3 m3/h bis 20 m3/h.
Mit dem auf dem Fahrzeug aufgebauten Manipulatorarm, werden die aufgefahrenen Flächen der Hohlräume angefahren und in einem Abstand von 1-1,5 m mit einer Spritzbetonschicht gesichert. Hierbei können auch faserverstärkte Baustoffe zum Einsatz kommen. Die Steuerung des Manipulatorarms erfolgt über eine Funkfernbedienung und wahlweise manuell. Das Fahrzeug wird beim Nassspritzen stationär über Elektrokabel und Transformator betrieben.
Lieferung von 2 Fahrmischern
Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage
Für die Phase der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad, sollen 2 Fahrmischer und ein Spritzmanipulatormobil für das Nassspritzverfahren beschafft werden. Die Antriebsmotoren müssen mit moderner Motorabgastechnik entsprechend Tier IV Final oder Stage 5 ausgestattet sein. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, die ggf. auch getrennten vergeben werden können:
— Los 1: Lieferung von 2 Fahrmischern Unter Fahrmischern sind kompakte, wendige Trägerfahrzeuge für den Berg- oder Tunnelbau mit einer liegenden Mischtrommel von mindestens 3 m3 Nutzvolumen zu verstehen, knickgelenkte oder Wechselrahmen-Fahrzeuge sind u. a. wegen der maximalen Fahrzeuglänge von 7 000 mm nicht einsetzbar.
Lieferung von 1 St. Spritzmanipulatormobil
Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage
Für die Phase der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad, sollen 2 Fahrmischer und ein Spritzmanipulatormobil für das Nassspritzverfahren beschafft werden. Die Antriebsmotoren müssen mit moderner Motorabgastechnik entsprechend Tier IV Final oder Stage 5 ausgestattet sein. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, die ggf. auch getrennten vergeben werden können:
Los 2: Lieferung eines Spritzmanipulatormobils Unter Spritzmanipulatormobil ist ein geländegängiges Trägerfahrzeug mit Spritzmanipulatorarm in kompakter Bauweise für die Ausführung von Nassspritzarbeiten in den untertägigen Streckenquerschnitten zu verstehen. Das Fahrzeug hat eine fest verbaute Betonpumpe sowie einen Kompressor zum Erzeugen der benötigten Druckluft. Die Pumpleistung der Betonpumpe bewegt sich im Rahmen von 3 m3/h bis 20 m3/h.
Mit dem auf dem Fahrzeug aufgebauten Manipulatorarm, werden die aufgefahrenen Flächen der Hohlräume angefahren und in einem Abstand von 1-1,5 m mit einer Spritzbetonschicht gesichert. Hierbei können auch faserverstärkte Baustoffe zum Einsatz kommen. Die Steuerung des Manipulatorarms erfolgt über eine Funkfernbedienung und wahlweise manuell. Das Fahrzeug wird beim Nassspritzen stationär über Elektrokabel und Transformator betrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben/Sozialversicherungsbeiträge,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eignungskriterien Los 1:
— Servicestation in Deutschland mit eigenem Service- und Montagepersonal und Nachweis über mehr als 10 fest eingestellte Mitarbeitern am Ort der Niederlassung,
— Personelle Ressourcen an in der Fahrzeugtechnik geschulten Mitarbeitern zur Schulung der Mitarbeiter des AG unter Tage auf der Schachtanlage Konrad in deutscher Sprache,
— Referenzen für mindestens 5 Betonfahrmischer für den Tunnel- oder Bergbau in den letzten drei Jahren in der Emissionsklasse Thier 4 Final oder Stage 5 Eignungskriterien Los 2,
— Servicestation in Deutschland mit eigenem Service- und Montagepersonal und Nachweis über mehr als 10 fest eingestellte Mitarbeitern am Ort der Niederlassung,
— Personelle Ressourcen an in Fahrzeugtechnik geschulten Mitarbeitern zur Schulung der Mitarbeiter des AG unter Tage auf der Schachtanlage Konrad in deutscher Sprache,
— Referenzen für mindestens 5 Nassspritzbetonfahrzeuge für den Tunnel- oder Bergbau in den letzten 5 Jahren in der Emissionsklasse Thier 4 Final oder Stage 5.
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.