Beschaffung eines GPU-gestützten Compute-Clusters
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines GPU-gestützten Compute-Clusters
Beschaffung eines GPU-gestützten Compute-Clusters für Machine-Learning- und High-Performance-Computing-Anwendungen für das NHR-Zentrum an der Georg-August-Universität Göttingen.
37077 Göttingen
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines GPU-gestützten Compute-Clusters für Machine-Learning- und High-Performance-Computing-Anwendungen für das NHR-Zentrum an der Georg-August-Universität Göttingen. Die zu liefernde Gerätschaft soll als ergänzende GPU-Partition in das Göttinger HPC-System „Emmy“ integriert werden. Die bestehenden Lustre- und Spectrum Scale Dateisysteme (DDN ExaScaler und GridScaler) werden auch für den zu beschaffenden GPU Cluster verwendet.
Das ausgeschriebene Beschaffungsvolumen dient der Beschaffung einer möglichst hohen Zahl von GPU-Knoten. Dieses Basissystem soll durch gleichartige GPU-Knoten erweiterbar sein, durch Auffüllen von Racks des Basissystems, sowie ggf. durch Lieferung zusätzlicher Racks. Hierfür muss das Angebot eine Erweiterungsoption mit einer 12 Monate gültigen, eingeschränkten Preisbindung für die benötigten Komponenten in Form einer Preisliste enthalten, anhand derer solche Komponenten nachbestellt werden können. Das Budget für solche Erweiterungen kann mehrere Millionen Euro betragen, es gibt aber kein garantiertes Minimum. Grundlage der Angebotsbewertung ist ein aus dem Basissystem und einer definierten Erweiterung bestehendes Zielsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung,
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) – III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) – III.1.3).
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs. 2 VgV). Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV). Der nachgewiesene Umsatz des Anbieters in den letzten 3 Jahren soll im Durchschnitt jährlich 10 Mio. EUR betragen haben,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
— Referenzen mit Ansprechpersonen aus den letzten 3 Jahren für mindestens 3 Systeme im EWR plus Schweiz mit je mindestens 100 Knoten und/oder 80 GPUs müssen dem Angebot beigelegt werden. Von diesen Systemen muss je mindestens eines vorwiegend GPU-basiert, direktwassergekühlt bzw. in einer Top500-Liste aus dieser Zeit enthalten sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland