NGA-Breitbandausbau in Glandorf-Schwege und Hagen-Sudenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 541 / 501-1100
Fax: +49 541 / 501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau in Glandorf-Schwege und Hagen-Sudenfeld
Ziel ist es, die im Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Hagen und Glandorf (158 Adressen) über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 000 Mbit/s symmetrisch bieten.
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Osnabrück in den Ortsteilen Glandorf-Schwege und Hagen-Sudenfeld. Die NGA unterversorgten Ausbaugebiete können dem Anhang 1 zu der Anlage 1 entnommen werden.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Adressen in Hagen und Glandorf im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine technische Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 (nachstehend: „Landesförderrichtlinie“) in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe teutel GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.teutel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDL0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland