Ersatzneubau der IGS Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Vergabe der OP Gebäude, Freianlagen sowie Fachplanungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003829
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der IGS Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Vergabe der OP Gebäude, Freianlagen sowie Fachplanungen
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck plant am Standort der Integrierten Gesamtschule Buschhausen einen Ersatzneubau gemäß des im Beteiligungsprozess entwickelten pädagogischen Raumfunktionskonzeptes. Die grundlegenden Anforderungen an die Planung der Schule sind darin definiert. Die Anpassungsfähigkeit der Bildungseinrichtung auf sich verändernde pädagogische und gesellschaftliche Ansprüche, die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Inklusion und Integration stehen dabei im Vordergrund.
Eine Übersetzung des pädagogischen Raumfunktionsbuches in ein Raumprogramm mit entsprechenden Quadratmetern liegt ebenfalls bereits vor.
Auf Basis von Schülerzahlprognosen und demografischen Analysen wurde von den politischen Entscheidungsträgen als Bedarf eine Vierzügigkeit der Sekundarstufe I (Sek. I) und eine Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II (Sek. II) ermittelt. Zugleich sollen jedoch auch architektonische Erweiterungsoptionen für einen fünften Zug in der Sek. I mitgedacht werden, um bei steigenden Schülerzahlen sinnhaft erweitern zu können.
Die Baukosten (KG 300+400) für den Ersatzneubau werden derzeit auf ca. 22,53 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck möchte für dieses Bauvorhaben (Ersatzneubau) Planungsleistungen vergeben.
Der Auftraggeber überlegt, die Bauausführung später im Rahmen einer funktionalen Bauausschreibung zu vergeben.
Planungsleistungen für etwaige Schadstoffsanierungen und Rückbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Osterholz-Scharmbeck
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck plant am Standort der Integrierten Gesamtschule Buschhausen einen Ersatzneubau gemäß des im Beteiligungsprozess entwickelten pädagogischen Raumfunktionskonzeptes. Die grundlegenden Anforderungen an die Planung der Schule sind darin definiert. Die Anpassungsfähigkeit der Bildungseinrichtung auf sich verändernde pädagogische und gesellschaftliche Ansprüche, die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Inklusion und Integration stehen dabei im Vordergrund.
Eine Übersetzung des pädagogischen Raumfunktionsbuches in ein Raumprogramm mit entsprechenden Quadratmetern liegt ebenfalls bereits vor.
Auf Basis von Schülerzahlprognosen und demografischen Analysen wurde von den politischen Entscheidungsträgen als Bedarf eine Vierzügigkeit der Sekundarstufe I (Sek. I) und eine Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II (Sek. II) ermittelt. Zugleich sollen jedoch auch architektonische Erweiterungsoptionen für einen fünften Zug in der Sek. I mitgedacht werden, um bei steigenden Schülerzahlen sinnhaft erweitern zu können.
Die Baukosten (KG 300+400) für den Ersatzneubau werden derzeit auf ca. 22,53 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck möchte für dieses Bauvorhaben (Ersatzneubau) Planungsleistungen vergeben.
Der Auftraggeber überlegt, die Bauausführung später im Rahmen einer funktionalen Bauausschreibung zu vergeben.
Planungsleistungen für etwaige Schadstoffsanierungen und Rückbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) seit 2015: 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/hauptverantwortlichen Architekten seit 2015: 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers (OP Geb, Lph 8) seit 2015: 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Planers TGA HLS seit 2015: 15 %,
— Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Planers TGA ELT seit 2015: 15 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
— Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1,
— Objektplanung Freianlagen Lph 4-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1,
— Tragwerksplanung Lph 4-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1,
— Technische Ausrüstung Lph 4-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagegruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation.
— Besondere/Zusätzliche Leistungen: Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) Lph 5-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D2_..._Angaben-Eignung“.
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D2_..._Angaben-Eignung“.
— Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis mit eigenen Referenzblättern.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mit eigenen Referenzblättern.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren. Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D2_..._Angaben-Eignung“.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen. Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D5-0_..._Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D5-1_..._Verpflichtung-Ausschlusskriterien-UAN“.
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_..._VgV_Information“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.